- Wenn Ihre Frau die Vollzeitstelle aufgibt macht sie Platz für einen Arbeitslosen. - Aufgrund einer 400€ Stelle fällt Sie auch nicht in die Alo-Statistik - Aufgrund des fehlenden Verdienstes sinkt der Rentenanspruch Ihrer Frau auf eigene Altersrente. - Die Witwenrente wird auf Grund Ihrer Rücklagen ggf. auch noch gekürzt. - Wenn die Rücklagen irgendwann mal aufgebraucht sind, wird die Witwenrente noch so hoch sein, dass keine Sozialhilfebedürftigkeit vorliegt.
Das nenn ich optimale Ausnutzung vorhandener Ressourcen. Ich hoffe so denken viele andere auch. Das schont das Staatssäckel.
24.08.2010, 22:15
von
Stefannnn
Weniger Einkommen zu erzielen nur um dadurch einen Witwenrente zu erhalten ist so ziemlich das dümmste was man machen kann. Da nur 40 Prozent des Nettoeinkommens angerechnet werden, hat man mit Einkommen und ggf. wenig Witwenrente immer noch mehr als nur mit einer Witwenrente.
Wollen SIe wirklich dass eine Frau die sich vollständig selbst versorgen kann und die in keinster Weise auf das Geld angewiesen ist (als Beispiel mal eine Frau die Geschäftsführerin mit einem Jahreseinkommen von mehreren Millionen) Rente bekommt und dadurch sich die Rente der wirklich bedürftigen absenkt. Man könnte die Einkommensanrechnung sicher abschaffen, aber nur wenn dann die Witwenrente nur noch die Hälfte ist oder so.
25.08.2010, 01:53
von
Bahnhof
die ja letztlich auch noch das sog. Sterbegeld im Gegensatz zu den normal Sterblichen erhalten.
25.08.2010, 23:44
von
Stefannn
Auch bei Hinterbliebenenpensionen von Beamten wird eigenes Einkommen angerechnet. Aber Beamte haben ein ganz anderes System das ist wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
26.08.2010, 02:48
von
Bahnhof
das war eigentlich nicht der Kern meiner Frage ,, sondern - gilt das ab 2002 neue Recht betr. der WR auch fuer Beamte bzgl. der 24 Monate kleine WR etc. und den Abzuegen gegenueber dem alten Recht.
26.08.2010, 10:39
von
haesvau
Hallo, meines Wissens gibt es in der Beamtenversorgung nur eine Form der Witwenpension, die große (das Wissen ist aber sehr begrenzt). Allerdings haben kinderlose Beamtenwitwen, die mindestens 20 Jahre jünger als der Verstorbene sind, nur einen gekürzten bis gar keinen Anspruch. Sehen Sie bei sich das neue Recht auch mal positiv. Hat ihre Frau nämlich Kinder bis zu deren dritten Geburtstag erzogen, kann sie mit dadurch zustehenden Zuschlägen einen höheren Witwenrentenanspruch als nach altem Recht erwerben, im Extremfall bis zur Höhe der vorherigen Versichertenrente.