Hallo, bin gerade etwas überfordert.
Habe meine Rentenbescheide jetzt vorliegen.
Eigene Rente 950 € ist klar. Witwenrente jetzt 700 € gekürzt, da eigene Rente über Freibetrag liegt. Okay
Jetzt Betriebsrente ( meines verstorbenen Mannes ) auch gekürzt auf 330 €. Ist das Rechtens?
mfG
Ancy
Ob die Kürzung der Betriebsrente rechtens ist richtet sich nach den Satzungen der Betriebsrente.
Da ist die DRV Beratung außen vor.
Hallo ancy,
Zunächst: Betriebsrenten, die sich an den Kürzungsvorschriften der gesetzlichen Rente orientieren (wie VBL/ÖD, KZVK/kirchliche Betriebsrenten, Sparkassen ...mehr fallen mir eben nicht ein), setzen auch bei Witwenbetriebsrenten diese Leistung im selben % Kürzungsverhältnis, wie die gesetzliche DRV-Witwenrente um - wie das eigene/'zu hohe'/oberhalb des Freibetrags liegende Einkommen liegt und bei der gesetzlichen Witwenrente zur Kürzung führt.
Bei genauem Lesen des betrieblichen Witwenrentenbescheides werden Sie das feststellen können, ggf. sind sogar Hinweise auf die betrieblichen/Satzungsbestimmungen genannt, um das genau nachzuvollziehen.
Andernfalls fragen Sie bitte bei der Stelle nach, die Ihre Betriebswitwenrente festgesetzt hat ...die DRV hier hat keinen Einblick in die internen Regelungen Ihrer Betriebsrentenzahlstelle/wie IHRE Betriebswitwenrente nach deren Bedingungen zu ermitteln ist.
Gruß
w.
Habe meine Rentenbescheide jetzt vorliegen.
Eigene Rente 950 € ist klar. Witwenrente jetzt 700 € gekürzt, da eigene Rente über Freibetrag liegt. Okay
Jetzt Betriebsrente ( meines verstorbenen Mannes ) auch gekürzt auf 330 €. Ist das Rechtens?
mfG
Ancy
Hallo Ancy,
wie die anderen User schon schrieben, kann Ihnen die Rentenversicherung zu der Anrechnung von Einkommen bei Ihrer Betriebsrente nicht weiterhelfen.
Die Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Satzung und können sich voneinander unterscheiden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung