Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente, eigene Rente und Mieteinnahme

von noname*w*21.05.2019 | 10:47
221 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen! Ich beziehe seit 25 Jahren Witwenrente von meinem verstorbenen Mann (*1945). Dieses Jahr im Dezember gehe ich selbst in Rente. Ich besitze eine Eigentumswohnung, in der ich selbst lebe. Sie ist noch nicht ganz abbezahlt. Meine Tochter (30) möchte sich in ca. 3 Jahren ebenfalls eine Wohnung als Vorsorge kaufen, da sie bis dahin noch einen großen Kredit abbezahlen muss. Nun stieß sie aber auf eine sehr tolle und vergleichsweise günstige Wohnung, die ihr gut gefällt und die sie eigentlich sofort nehmen würde. Allerdings bringt sie noch kein großes Eigenkapital mit und, da sie momentan einen großen Kredit mit fast 500,- Euro monatlich tilgt, wäre die Wohnung aktuell für sie zu teuer. Wir hatten überlegt, ob ich die Wohnung kaufe und an meine Tochter vermiete, da ich 1. aktuell bessere Konditionen bekomme und 2. dadurch für meine Tochter die monatlichen Aufwendungen geringer wären. Doch nun bekomme ich Zweifel, denn andererseits wird ja jegliches Einkommen von meiner Rente abgezogen. Hat jemand einen Tipp, wie wir es angehen könnten? Natürlich könnte man auch noch 3 Jahre warten und meine Tochter kauft dann selbst (in 3 Jahren ist ihr Kredit getilgt). Aber bei manchem Schnäppchen möchte man ja doch gerne zuschlagen und schauen, was möglich ist :)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.05.2019 | 14:23

Hallo User noname*w*,

wie User Besserwisser Ihnen geschrieben hat, werden Miteinnahmen in Ihrem Fall nicht als anrechenbares Einkommen bei Ihrer Witwenrente berücksichtigt, da für Sie das „alte“ Hinterbliebenenrecht gilt. Sie und Ihr verstorbener Ehemann sind vor dem 02.01.1962 geboren und Sie hatten vor dem 01.01.2002 geheiratet.

Bitte beachten Sie jedoch bei Mieteinnahmen den steuerlichen Aspekt.

1 Antworten

Besserwisseram 21.05.2019 | 11:26
Hallo, kaufen Sie die Wohnung und vermieten Sie diese an Ihre Tochter. Mieteinnahmen werden in Ihrem Fall nicht auf die Witwenrente angerechnet da in Ihrem Fall noch das alte Recht gilt, vor 1962 geboren und vor 2002 geheiratet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026