Zitiert von: Daniela
Schlusswort: Ohne fremde Hilfe finde ich es wirklich sehr schwierig, diesen Fragenkatalog zu beantworten.
Daniela,
> Der Antrag ist wirklich knallhart
nicht für Fachpersonal – da ist Vordruckausfüllen nur eine laue Aufweckübung ;-)
deswegen sollte man auch die Hilfe der örtlichen Beratungsstellen (DRV oder Rathaus/Versicherungsamt) in Anspruch nehmen, da sind solche Fälle ratzfatz in 20 Min. erledigt :-)
> Nun meine Fragen: Muss man den Antrag vorab per Post hinschicken oder kann man den nur vor Ort mit einer Beratung abgeben?
Wenn Sie per Post abschicken hat sich der Termin erledigt - worauf sollen die Mitarbeiter vor Ort noch eingehen, wenn Sie den Antragsinhalt nicht kennen und auch nur auf die Rückfragen an Sie reagieren können?
> Wenn wir uns bei einem oder zwei Punkten unsicher sind, kann man die einfach offen lassen und in einem gesonderten Anschreiben darauf hinweisen?
Ja. Dafür brauchen Sie aber kein gesondertes Anschreiben, im Vordruck ist viel Platz für schriftliche Anmerkungen.
> Punkt 13.1 verstehen wir zB überhaupt nicht. Was bedeutet dieser? Meine Mutter ist Rentnerin, mein Vater war es auch. Aber der Eintritt liegt schon ein paar Jahre zurück. muss dann trotzdem noch ein Vordruck ausgefüllt werden? (ist beigefügt, wird nachgereicht, wurde weiter geleitet)
Bezieht sich auf die Krankenversicherung der Rentner ..auch von der Witwenrente werden KV/PV-Beiträge in fast allen Fällen abzuziehen sein. Damit die DRV Bescheid weiß, ob und welche gesetzliche Krankenversicherung zu beteiligen ist, sind die Angaben erforderlich. Üblicherweise schickt man die Krankenkassenmeldung (Vordruck R0810) an die zuständige Krankenkasse/die Ihrer Mutter (wurde weitergeleitet). Sie können die natürlich auch im Paket an die DRV übersenden/"ist beigefügt".
> Wenn man es vorab per Post schicken darf, muss man dann alle Kopien beifügen? Sterbeurkunde, Perso, Heiratsurkunde etc?
Grundsätzlich ja, wie soll sonst die Echtheit der Daten kontrolliert werden können ...und einfache Kopien sind wie ein leeres Blatt, Sie brauchen mind. bestätigte Kopien - insofern ist da bereits der Gang zum örtlichen Gemeindebüro/Rathaus oder DRV-Beratungsstelle erforderlich. Bei Antragstellung dort will man die Unterlagen nur 'sehen', Stempel in den Antrag, und der wird intern weitergeleitet.
Sie sehen, es geht auch ganz einfach - der lange Terminvorlauf ist natürlich katastrophal ...wenns brennt/finanziell eng wird (die Vorschusszahlung für 3 Monate ist doch sicher beantragt worden/vom Beerdigungsinstitut erledigt worden?!), dann einfach mit allen Unterlagen ins Wartezimmer setzten oder telefonisch nach eine Lücke im Terminkalender nachfragen ..da findet sich immer was.
Gruß
w.
PS: Im einfachsten Fall sind diese Vordruck erforderlich: R0500, R0660, R0810 ...ggf. werden Sie aber in besonderen Fällen bei den einzelnen Fragen auf zusätzliche Vordrucke hingewiesen.
Zum Vordruckangebot der DRV:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/R_formulare_node.html