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Witwenrente: Erfassung der Einkünfte im Formular R0660

von Max10.07.2019 | 14:10
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1 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur Erfassung der Einkünfte im Formular R0660. Hintergrund: meine 90-jährige Tante wurde (aufgrund einer Überprüfung) vom DVR aufgefordert, den Antrag R0660 auszufüllen. Da sie damit überfordert ist, versuche ich dabei zu unterstützen. Bevor ich den Antrag mit ihr ausfülle, würde ich mich gerne versichern, ihn richtig verstanden zu haben. Hier die wichtigsten Daten: Geburtsjahr: vor 1962 Heirat: vor 2002 Beginn ihrer Altersrente: 1989 Witwe seit: 2006 Meine Tante bezieht 4 Einkünfte. Nach meinem Verständnis des Formulars würde ich diese wie folgt in R0660 erfassen: - Altersrente der DRV -> Erfassung unter 7.1 ("Rente aus eigener Versicherung") - Betriebsrente (*) -> KEINE Erfassung da altes Recht (Vertrauensschutzregelung) gilt - Rente aus einer Pensionskasse -> KEINE Erfassung da altes Recht (Vertrauensschutzregelung) gilt - betriebliche Hinterbliebenenrente ihres verstorbenen Ehemannes -> KEINE Erfassung da diese nicht zu ihren "eigenen Einkünften" zählt (*) - Was mich bei dieser Betriebsrente allerdings irritiert, ist, dass sie in Lohnabrechnungen als "Ruhegehalt (A)" aufgeführt wird. Die Ansprüche wurden von meiner Tante als Angestellte bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen erarbeitet. Sie stammen NICHT aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ist diese Rente ggf. dennoch unter Punkt 7.4 anzugeben? Ich wäre dankbar, wenn mir jemand aus dem Forum bestätigen könnte, dass mein Verständnis richtig ist und die alleinige Erfassung der Altersrente (wie oben aufgeführt), ausreichend ist. Danke und Grüße, Max

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

du hast soweit alles richtig erkannt. Du brauchst nur die eigene Versichertenrente anzugeben. Unter Punkt 7.4 fällt die Betriebsrente deiner Tante nicht, auch wenn dort Ruhegehalt steht. Hiermit sind lediglich Bezüge aus einem Beamtenverhältnis oder einem ähnlichen Verhältnis gemeint.

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