Hallo AnkeM,
Forumsteilnehmer DRV hat Ihnen schon richtige Hinweise gegeben:
- Die Betriebsrente bleibt dann außer Betracht, wenn Sie die Witwenrente schon länger als 2002 beziehen oder die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mind. einer der Ehegatten vor 1962 geboren ist.
- Bei einem versicherungsfreien Minijob erfolgt kein Pauschalabzug von 40%.
Ansonsten sollte es passen (sofern der Beginn der die EM-Rente nach 2010 liegt).