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Experten-Antwort

Witwenrente, Erwerbsminderungsrente und Minijob

von AnkeM18.11.2018 | 07:19
191 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte Witwenrente, eine Erwerbsminderungsrente und eine Betriebsrente von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Ich möchte jetzt einen Minijob aufnehmen. Ich habe nach langem Lesen als Beispiel diese Tabelle erstellt: Brutto Altersrente/Berufsunfähigkeitsrente: 1.000,00 € Pauschalabzug 14%: 140,00 € zu berücksichtigendes Einkommen: 860,00 € Minijob: 450,00 € Pauschalabzug 40%: 180,00 € zu berücksichtigendes Einkommen: 270,00 € insgesamt zu berücksichtigendes Einkommen: 1.130,00 € abzg. Freibetrag der Witwenrente: 845,59 € Einkünfte über Freibetrag: 284,41 € davon sind 40% anzurechnen auf Witwenrente: 113,76 € d.h. dieser Betrag wird von der Witwenrente abgezogen Nun habe ich zwei Fragen: 1. Stimmt meine Beispielrechnung? 2. Wenn ich den Minijob annehme, ist es dann egal, ob ich mich von der Rentenversicherungspflicht im Rahmen des Minijobs befreien lasse oder nicht? Viele Dank für die Unterstützung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AnkeM,

Forumsteilnehmer DRV hat Ihnen schon richtige Hinweise gegeben:

- Die Betriebsrente bleibt dann außer Betracht, wenn Sie die Witwenrente schon länger als 2002 beziehen oder die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mind. einer der Ehegatten vor 1962 geboren ist.

- Bei einem versicherungsfreien Minijob erfolgt kein Pauschalabzug von 40%.

Ansonsten sollte es passen (sofern der Beginn der die EM-Rente nach 2010 liegt).

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3 Antworten

DRVam 18.11.2018 | 07:44
Was ist mit Ihrer eigenen Betriebsrente? Die können Sie nur als Einkommen weglassen, wenn altes Hinterbliebenenrecht für Sie gilt. Wenn Sie in Ihrem Minijob Versicherungsfreiheit gewählt haben, wird dieser voll als Einkommem angerechnet und Sie dürfen nicht die 40% abziehen.
AnkeMam 19.11.2018 | 14:59
Danke für die schnellen Antworten! Noch eine Frage: Gibt es für die Betriebsrente auch einen Pauschalabzug oder wird das Einkommen daraus in voller Höhe berücksichtigt?
W*lfgangam 19.11.2018 | 20:51
Hallo AnkeM, bei Betriebsrenten 17,5 bzw. 23 Prozent ...aus diesem Merkblatt/Seite 23 : https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Mit der Differenzierung (keine *Erklärung im Merkblatt) habe ich mich nie befasst (es wird mit den Eigenanteilen zur Finanzierung der BAV zusammenhängen) - die Experten hier werden den Unterschied nachliefern. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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