Hallo Maik Belm,
Ihre Angaben sind leider nicht ausreichend um belastbare Auskünfte geben zu können.
Grundsätzlich ermittelt sich die Höhe einer Hinterbliebenenrente aus der Rente bzw. den Rentenzeiten der verstorbenen Person.
Als weiteres ist zu bedenken, ob es sich um einen Fall des "neuen" bzw. um einen Fall des "alten" Hinterbliebenenrechts handelt (maßgebend hierfür sind Heirats- und Sterbedatum sowie die Geburtsdaten der beteiligten Personen).
Im letzten Schritt ist eine Hinterbliebenenrente bzw. die Höhe einer solchen vom Einkommen der Witwe/des Witwers abhängig.
All diese Faktoren lassen sich anhand Ihrer Sachverhaltdarstellung nicht beurteilen. Eine verwertbare und für Sie brauchbare Auskunft ist daher nicht möglich.
Ich möchte Sie aber unbedingt darauf hinweisen, dass Sie die große Witwenrente beantragen sollten (falls noch nicht geschehen). Sie können sich dafür an Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.
Eine vorherige Terminabsprache wäre wünschenswert.