Mein Vater ist 1999 verstorben und meine Mutter hat Witwenrente bekommen. Nachdem mein Vater die letzten 20 Jahre seiner Berufstätigkeit Beamter war, erhielt meine Mutter dann auch eine Witwenpension. Nun hat sich herausgestellt, dass die Rentenversicherungsstelle seit 1999 versehentlich diese Witwenpension als eine eigene Pension meiner Mutter angesehen hat. Letztes Jahr hat man diesen Fehler bemerkt und nun erhält die Mutter die ungekürzte Witwenrente. Allerdings erst ab 1.1.2003. Bei meinem Anruf in Berlin hat man mir erklärt, dass das gesetzlich so festgelegt ist. Mehr als 4 Jahre zurück gibt es nichts, auch wenn der Fehler eindeutig bei der Rentenstelle liegt. Ist das richtig, ich kann das fast nicht glauben?
Da kann ich nur sagen: Pech gehabt.
Sozialleistungen werden nur für maximal vier Kalenderjahre rückwirkend erbracht. Beim wem der Fehler für die anfangs falsche Rentenhöhe liegt, ist dabei unerheblich.
Die gesetzliche Vorschrift ist § 44 Absatz 4 SGB X.
Behördenmitarbeiter dürfen auch mal Fehler machen !
Vielleicht hätte man auch mal den Witwenrentenbescheid auf Plausibilität überprüfen sollen ?
Darin wird nämlich peinlichst genau erläutert, wie sich der Rentenbetrag zusammensetzt.
Hinterher ist das Gejammere immer groß !
MfG
Hallo,
das ist leider so richtig.
Sehe es mal anders rum, wenn es ein Fehler zu Gunsten deiner Mutter gewesen wäre, hättest du dich dann auch beschwert, wenn man es nur 4 Jahre rückwirkend zurück verlangt hätte? Eher nicht. So ist es aber auch bei Fehlern zu Gunsten des Versicherten.
Außerdem, hat jeder Mensch auch eine gewisse Eigenverantwortung. Zugegeben, den Bescheid zu lesen ist nicht einfach, muss man auch nicht, man kann in die nächste Beratungsstelle gehen und sich kostenlos informieren.
Ich sage, nicht umsonst gibt es so viele Beratungsstellen.
Alles Gute.
Vielen Dank für die Antworten. Natürlich haben wir uns damals den Bescheid angesehen und auch gelesen, dass die "Pension" angerechnet wird. Den feinen Unterschied zwischen "Pension " und "Hinterbliebenenversorgungsbezüge" haben wir jedoch nicht bemerkt bzw. nicht gewusst, zumal beim Vater auch ein Teil der Pension angerechnet worden war. Wir haben uns darauf verlassen, dass die Behörde das schon richtig macht, zumal die von Anfang an mit der Versorgungsstelle Kontakt hatte und jedes Jahr von dort eine Änderungsmitteilung erhalten hat. Ich meine, denen hätte das dann doch als Fachleute früher auffallen müssen.
Es kann nicht stimmen, "dass beim Vater ein Teil der Pension auf seine Rente angerechnet wurde".
Es ist nämlich UMGEKEHRT! Die Rente aus der RV wird bei der Pension angerechnet.
Also, es tut mir zwar leid für Sie, aber das hätte man wirklich erkennen können/müssen oder - wenn es unklar war - beim RV-Träger nachfragen sollen.
MfG Rosanna