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Experten-Antwort

Witwenrente

von Tochter06.02.2020 | 12:50
109 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, mein Papa war insgesamt 3 mal verheiratet, wobei die dritte Ehe bis zu seinem Tod angehalten hat. Jetzt hat Exfrau Nr. 2 sich irgendwo her seine Sozialversicherungsnummer besorgt und Witwenrente beantragt. Ich weiß, dass es Fälle gibt, wo dies gerechtfertigt ist. Hier wurde die Ehe jedoch durch eine Härtefallscheidung geschieden, da sie Unterschriften auf Kreditverträgen von meinem Papa gefälscht hat, versucht hat ihm ein Kuku‘s-Kind unter zu schieben usw. Kann man in diesem Fall von versuchtem Betrug sprechen und die Frau anzeigen? Sie hat aufgrund der o.g. Scheidung auch keine normalen Rentenansprüche gegenüber meinem Vater gehabt. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tochter,

ein Anspruch auf Witwenrente für eine geschiedene Ehefrau kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn die Ehe vor dem 01.07.1977 geschieden wurde. Außerdem müsste dann in einem gewissen Zeitraum vor dem Tod ein Unterhaltsanspruch in gewisser Höhe bestanden haben oder Unterhalt tatsächlich gezahlt worden sein. Unter bestimmten Umständen könnte dann tatsächlich ein Witwenrentenanspruch bestehen.

Auf die Umstände der Scheidung kommt es dabei nur insoweit an, als diese, soweit sie im Scheidungsurteil festgehalten sind, Einfluss auf den Unterhaltsanspruch gehabt haben dürften.

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2 Antworten

Galgenhumoram 06.02.2020 | 13:00
Wann wurde er denn von dieser "Dame" geschieden? wenn diese Scheidung nach dem 30.06.1977 erfolgt ist, dann wird sie Pech haben, da zu diesem Zeitpunkt eine Änderung im Scheidungsrecht erfolgt ist und nicht mehr das Schuldprinzip galt sondern das Zerrüttungsprinzip
Siehe hieram 06.02.2020 | 13:30
Hallo 'Tochter', wie die Verteilung einer Hinterbliebenenrente auf mehrere Ex-Frauen 'normalerweise' erfolgt, können Sie hier ausführlich nachlesen. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Die Rentenversicherung prüft üblicherweise nicht, wie 'gut' die Ehezeit war, sondern lediglich, ob diese lt. der notwendigen Nachweise bestanden hat. Ob aufgrund strafrechtlicher Handlungen ein Anspruch gegebenenfalls entfällt, kann wohl nur mit Hilfe eines Rechtsbeistandes verbindlich geklärt werden. Auch ob es jetzt noch möglich ist die Exfrau aufgrund ihres Fehlverhaltenes nun noch anzuzeigen, kann im Rentenforum nicht geklärt werden.
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