Ich tue es nur ungern, aber ich muss "Amaryllis" hier berichtigen. Dem eigentlichen Hinterbliebenenrentenantrag muss in einem solchen Fall, wenn der Antragsteller Einkommen erzielt, das auf die beantragte Rente anzurechnen ist, der Zusatzfragebogen R660 ausgefüllt und unterschrieben beigefügt werden. Die Frage nach einer bezogenen Beamtenpension findet sich dort unter Ziffer 7.4 ("Ruhegehalt").