Meine Schwester ist vor kurzem in Canada verstorben. Vor ihrer Auswanderung hat Sie in Deutschland gearbeitet. Hat ihr kanadischer Ehemann, der ebenfalls schon in Rente ist Anspruch auf Witwerrente ? Wenn ja, wo und wie kann ich im Auftrag den Antrag stellen.
Zuständige Verbindungsstelle für das Abkommen zwischen Deutschland und Kanada ist die DRV Nord in Hamburg:
Deutsche Rentenversicherung Nord
Platanenstr. 43
17033 Neubrandenburg
Telefon 0395 370-0
FAX 0395 370-14555
info@drv-nord.de
www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
Antrag kann er in Kanada auch über das Deutsche Konsulat.
Oder Sie lassen sich von Ihrem Schwager eine Vollmacht ausstellen und erledigen das für ihn in Deutschland. Sie können dann bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Witwerrentenantrag aufnehmen lassen.
Hallo Gabriele Liebert-Hoang,
am einfachsten ist es für den Ehemann bei der kanadischen RV (CPP/QPP) die dortige Witwerrente und das Sterbegeld zu beantragen, dann kann er nämlich auch gleich die Witwerente aus Deutschland mit beantragen, er muß dies nur ausdrücklich geltend machen.
Internet: www.servicecanada.gc.ca
Internet www.rrq.gouv.qc.ca