Hallo,
Der verstorbene Ehemann einer Bekannten hat sein ganzes Leben in Bosnien gelebt und gearbeitet (er war bosnischer Staatsbürger).
Hat sie nach seinem Tod irgendwelche Ansprüche auf Witwenrente?
Vielen Dank für,
Heidi
Wo war der Ehemann denn rentenversichert?
Hatte er evtl. schon eine Rente bezogen ?
die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=28
In der Broschüre finden sich keine Angaben über Rentenzahlungen von Verstorbenen, die nur im Ausland versichert waren und deren Hinterbliebene Ehepartner in Deutschland leben.
In diesem Fall Mann war in Bosnien versichert, die Witwe lebt aber in Deuschland.
Dann kann diese Frage letztlich nur der ausländische (bosnische) Versicherungsträger beantworten.
Anspruch auf eine Witwenrente kann nur dann bestehen wenn der Verstorbene mindestens einen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung geleistet hat. Insofern ist auch der Verweis auf die o.g. Broschüre zutreffend.
Es gibt sicher noch eine weitere Broschüre zum deutsch-bosnischen Sozialversicherungsabkommen (bitte selbst auf den Seiten der DRV recherchieren). Aber ohne einen einzigen deutschen Beitrag (des Verstorbenen) dürfte auch diese nicht hilfreich sein.
Auf den Wohn- und (früheren) Arbeitsort der Witwe kommt es bzgl. einer deutschen Hinterbliebenenrente grundsätzlich nicht an.
Na dann fragen Sie doch mal in Bosnien nach
Federalni Zavod Za Mirovinsko Penzijsko I Invalidsko Osiguranje BOSNE I HERCEGOVINE Lozionicka br. 2 71000 Sarajevo