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Experten-Antwort

Witwenrente für Ehemann außerhalb der Eu

von Heidi03.03.2019 | 13:05
469 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Der verstorbene Ehemann einer Bekannten hat sein ganzes Leben in Bosnien gelebt und gearbeitet (er war bosnischer Staatsbürger). Hat sie nach seinem Tod irgendwelche Ansprüche auf Witwenrente? Vielen Dank für, Heidi

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidi,

die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" nachlesen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=28

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidi,

aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Witwenrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Helauam 03.03.2019 | 13:10
Wo war der Ehemann denn rentenversichert? Hatte er evtl. schon eine Rente bezogen ?
Valzuunam 04.03.2019 | 16:03
Dann kann diese Frage letztlich nur der ausländische (bosnische) Versicherungsträger beantworten. Anspruch auf eine Witwenrente kann nur dann bestehen wenn der Verstorbene mindestens einen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung geleistet hat. Insofern ist auch der Verweis auf die o.g. Broschüre zutreffend. Es gibt sicher noch eine weitere Broschüre zum deutsch-bosnischen Sozialversicherungsabkommen (bitte selbst auf den Seiten der DRV recherchieren). Aber ohne einen einzigen deutschen Beitrag (des Verstorbenen) dürfte auch diese nicht hilfreich sein. Auf den Wohn- und (früheren) Arbeitsort der Witwe kommt es bzgl. einer deutschen Hinterbliebenenrente grundsätzlich nicht an.
Heidiam 04.03.2019 | 15:53
In der Broschüre finden sich keine Angaben über Rentenzahlungen von Verstorbenen, die nur im Ausland versichert waren und deren Hinterbliebene Ehepartner in Deutschland leben. In diesem Fall Mann war in Bosnien versichert, die Witwe lebt aber in Deuschland.
Jonnyam 04.03.2019 | 16:03
Na dann fragen Sie doch mal in Bosnien nach Federalni Zavod Za Mirovinsko Penzijsko I Invalidsko Osiguranje BOSNE I HERCEGOVINE Lozionicka br. 2 71000 Sarajevo
Deutsche Rentenversicherung
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