Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage helfen?
Der Ehemann lebt in zweiter Ehe seit mehr als 15 Jahren. Wenige Monate nach Eintritt in seine Rente verstirbt er.
Auch die erste Frau des Mannes ist bereits seit einem Jahr verstorben. Nach dessen Tod hat der Mann sich die an die Frau "übetragenen" Rentenpunkte zurückübertragen lassen. Er bekam seine Rente somit zum Renteneintritt und nach geändertem Rentenbescheid, in voller Höhe, da seine erste Frau ja bereits verstorben war.
Nun bekommt seine zweite Frau Witwenrente. Die vorschüssige Witwenrente für die ersten drei Monate wurde der zweiten Frau auch zuerst in voller Höhe als "große Witwenrente" ausgezahlt. Aber nun, nach dem Erhalt Ihres Witwenrenten-Bescheides wird ein Teil vom Vorschuss wieder zurückgefordert und Ihre Rente gekürzt.
Ihr werden die zurückübertragenen Rentenpunkte, die der Mann sich nach dem Tod seiner ersten Frau hat wieder gutschreiben lassen, nicht angerechnet.
Wie kann das sein, dass der Mann keine geschiedene Ehefrau mehr hat, er seine volle Altersrente für einige Monate bis zuseinem Tod bekommt, die zweite Ehefrau aber nach mehr als 15 Jahren Ehe keinen Anspruch auf die volle "große" Witwenrente hat.
Wieso werden ihr die zurückübetragenen Rentepunkte abgezogen, obwohl sie doch vorher auf den Mann zurückübertragen wurden ?
Vielleicht habt ihr Tipps für uns, denn hier fehlen der für ihr monatliches Auskommen gut und gerne 200 Euro netto und das, wo es auch nicht wirklich etwas zu erben gab.
Danke euch alle für eure Hilfe....
Sascha