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Experten-Antwort

Witwenrente für Frau aus zweiter Ehe

von Sascha Behm-Naumann24.04.2012 | 12:06
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage helfen? Der Ehemann lebt in zweiter Ehe seit mehr als 15 Jahren. Wenige Monate nach Eintritt in seine Rente verstirbt er. Auch die erste Frau des Mannes ist bereits seit einem Jahr verstorben. Nach dessen Tod hat der Mann sich die an die Frau "übetragenen" Rentenpunkte zurückübertragen lassen. Er bekam seine Rente somit zum Renteneintritt und nach geändertem Rentenbescheid, in voller Höhe, da seine erste Frau ja bereits verstorben war. Nun bekommt seine zweite Frau Witwenrente. Die vorschüssige Witwenrente für die ersten drei Monate wurde der zweiten Frau auch zuerst in voller Höhe als "große Witwenrente" ausgezahlt. Aber nun, nach dem Erhalt Ihres Witwenrenten-Bescheides wird ein Teil vom Vorschuss wieder zurückgefordert und Ihre Rente gekürzt. Ihr werden die zurückübertragenen Rentenpunkte, die der Mann sich nach dem Tod seiner ersten Frau hat wieder gutschreiben lassen, nicht angerechnet. Wie kann das sein, dass der Mann keine geschiedene Ehefrau mehr hat, er seine volle Altersrente für einige Monate bis zuseinem Tod bekommt, die zweite Ehefrau aber nach mehr als 15 Jahren Ehe keinen Anspruch auf die volle "große" Witwenrente hat. Wieso werden ihr die zurückübetragenen Rentepunkte abgezogen, obwohl sie doch vorher auf den Mann zurückübertragen wurden ? Vielleicht habt ihr Tipps für uns, denn hier fehlen der für ihr monatliches Auskommen gut und gerne 200 Euro netto und das, wo es auch nicht wirklich etwas zu erben gab. Danke euch alle für eure Hilfe.... Sascha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sascha Behm-Naumann,

§ 37 Versorgungsausgleichsgesetz ist die Grundlage für die Berechnung der Hinterbliebenenrente.

Die Antwort von Gigi ist daher zutreffend. Richtig ist jedoch Seite 35.

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4 Antworten

Sascha Behm-Naumannam 24.04.2012 | 14:57
Hallo Gigi, danke vielmals für die Hilfe. Das ist wirklich traurig und irgendwie unverständlich. Auch weil die erste, verstorbene Ehefrau die Rente gerademal 2-3 Monate in Anspruch genommen hatte. Das Geld ist somit einfach "flöten" und fehlt an anderer Stelle extrem.... Manchmal wirklich unverständlich wofür man Jahre lang in seine Rente einzahlt, wenn dann zum Schluss niemand etwas davon hat. Noch nicht einmal die Witwe, die viele Jahre mit ihrem Mann verheiratet war und ihrem Mann "den Rücken freigehalten" hatte. Viele Grüße Sascha
Gigiam 24.04.2012 | 13:18
Hallo @Sascha, es ist leider richtig. Siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Seite 36 Gigi
Galgenhumoram 25.04.2012 | 09:19
nur zum nachdenken: ob nun unverständlich oder nicht: die der 1. Ehefrau übertragenen Anwartschaften gehörten nicht mehr dem nun Verstorbenen! Diese gehörten aufgrund der gemeinsamen Vergangenheit der 1. Ehefrau und nicht der 2.! und gerade weil die Rente weniger als 36 monate in Anspruch genommen wurde, hat der Verstorbenen wieder davon profitiert.
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