Ihr Rentenanspruch ist ja "fürstlich". Ist das wirklich nur eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung oder ist in dem genannten Betrag auch ein Betriebrentenanspruch enthalten?
Grundsätzlich hat Ihr Ehemann nach Ihrem möglichen Ableben einen Hinterbliebenenanspruch. Für eine exakte Beantwortung sollten Sie noch das Datum der Eheschließung und beider Geburtsdaten benennen, da dieses im Hinblick auf die Frage der Einkommensanrechnung aber auch auf die Frage, ob 55 oder 60% der Versichertenrente zu zahlen sind, Einfluss hat.
Hat Ihr Ehemann wirklich keinerlei Rentenansprüche oder anderweitige Versorgungsansprüche erworben? Er wird doch irgendwann mal einen Beruf ausgeübt haben?
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Etwas zur Einkommensanrechnung lesen Sie hier
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Sollte die Witwerrente nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, stehen noch folgende Sozialleistungen - je nach Konstellation - zur Disposition:
1. Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) -
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung
3. Sozialhilfe nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch) -
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland)
4. Wohngeld/ Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz -
http://www.bmvbs.de/artikel-,302.1023537/Wohngeld-Haeufig-gestellte-Fra.htm
Leistungen zu 1 bis 3 sind Leistungen, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden. Ein niedriges EINKOMMEN allein reicht nicht für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen aus. Es ist zusätzlich die Einhaltung bestimmter VERMÖGENSGRENZEN zu beachten.