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Experten-Antwort

Witwenrente+Halbweisenrente behinderung ab 27 Jahre

von Eveline20.02.2015 | 15:05
2165 Ansichten
9 Antworten
Witwenrente (Freibetrag-erhöhter Freibetrag) und Halbweisenrente bei behindertem Kind über 27Jahren Warum ist im Gesetz dazu 27 Jahre als Höchstgrenze? Gibt es keine Fälle, dass das behinderte Kind noch zuhause versorgt wird wenn es über 27 Jahre alt ist (werden diese Kinder entsorgt oder sind sie nicht mehr berechtigt unterstützt zu werden). Was hat das mit Gleichberechtigung zu tun? Ist das Verfassungsrechtlich abgesichert oder gibt es dazu schon Gerichtsurteile?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.02.2015 | 08:23

Hallo Eveline,

die Waisenrente endet grundsätzlich mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Damit wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprochen. Allerdings kann ein Kind, dass aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, die Gewährung einer großen Witwenrente bewirken. Hierfür gibt es keine zeitliche Begrenzung.

8 Antworten

W*lfgangam 20.02.2015 | 15:37
Hallo Eveline, Google: waisenrenten bei behinderten über 27 jahre urteil bsg Die Rentenversicherung (Altersversorgung und Versorgung bei (vorübergehender oder dauernder) Erwerbsminderung aus dem _bereits bestehen Erwerbsleben_ bzw. hier der 'Ersatz' des Unterhaltszahlers/Vater für eine begrenzte Zeit möglicher Ausbildung zum Zwecke der Erzielung eigener Einkünfte) ist hier nicht das 'richtige' System, um diesen Menschen finanziell und auf Dauer zu helfen. Als erstes fällt mir hier die Pflegeversicherung ein, ergänzend oder parallel die Grundsicherung. Es ist nicht so, dass dann jede finanzielle Unterstützung mit Erreichen des 27. Lbj. einfach wegfällt. Gruß w.
ffffffffuam 20.02.2015 | 15:40
HalbwAisenrente/Behinderung http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… einmal durchlesen bitte. Im Zweifel steht Ihnen der Rechtsweg selbstverständlich offen.
W*lfgangam 20.02.2015 | 18:03
Ergänzend: Da verlinkte Urteile über die Internet-RAA nicht 'klickbar' sind, hier das älteste BVerfG-Urteil/1975 zum Nachlesen (interessant ab Randziff. 32 ff. - die steht rechts): http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv040121.html… Gruß w.
Anonymam 21.02.2015 | 00:30
Liebe Evelyne, fangen Sie bitte nicht gleich mit irgendwelchen selbst erfunden Gleichbehandlungsgrundsätzen, die sie mal irgendwie aus der Luft geschnappt haben. Die Rente ist eine Versicherung - kein Sozialamt. Für Sie mag das alles gleich sein, aber ist es nicht. Die Rente soll sich in sich selbst finanzieren. Man redet hier vom Deckungsprinzip. Finden Sie nicht, dass es eine Ungleichbehandlung gegenüber Beitragszahlern ist, wenn Sie mehr rauskriegen als Sie eingezahlt haben? Also bitte nicht als Laie mit irgendwelchen juristischen Begriffen rumwerfen. Und desweiteren lässt trotzdem der Staat Ihr Kind nicht mittellos das. Es gibt dafür Sozialämter/Grundsicherungsämter. Nur da wird Ihr Vermögen angerechnet und bei der Waisenrente nicht. Das ist hier wohl die Problematik. Sehen Sie mir es bitte nach, wenn ich sagen muss, dass man mit 27 kein Kind mehr ist. Irgendwo muss Schluss sein.
FC Phönixam 22.02.2015 | 18:08
Der Analogie zufolge hat W*lfgang Ihre Frage beantwortet. Sie müssen es nur lesen.
Evelineam 22.02.2015 | 17:59
Lieber Wolfgang, das beantwortet die Frage nicht, Pflegegeld und Grundsicherung sind altersunabhängig. Warum die Grenze 27 J bei Halbweisenrente etc. Bei nicht beh. Kindern gibt es Unterstützung wg Ausbildung auch über 18. Wird dann vom Gesetzgeber erwartet, dass das behinderte Kind über 27J sich plötzlich selber versorgen kann? Eveline
Falke63am 22.02.2015 | 20:35
Kein Kind bekommt eine Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus (Wehrdienst mal ausgenommen). Daher liegt auch keine Ungleichbehandlung vor. Hier hat der Gesetzgeber einfach eine Altersgrenze für die Waisenrente gezogen. In diesem Alter sollte jeder seine Schul-und Berufsausbildung abgeschlossen haben. Und die "gebrechlichen" Waisen müssen auf Grundsicherung ausweichen. Eine lebenslange Versorgung der Waisen ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung.
Evelineam 27.02.2015 | 16:57
Lieber Wolfgang, danke für die weblinks, habe sie mit "Freude" gelesen. Und danke für die Infos und nicht die „tollen“ Kommentare der anderen. Mein Mann hat ab 14J und ich ab 19J bis jetzt in die Rentenkasse eingezahlt (und ich noch weiterhin die nächsten 8 Jahre), da ich es mir aus finanziellen Gründen nicht leisten kann meine Arbeitszeit zu reduzieren, oder wie ja unterstellt, ganz aufhören kann trotz behindertem Kind. Bekomme, da ich voll arbeite, gerade stolze 274 € Witwenrente und da mein Mann vor 3 Monaten verstorben ist, mein Sohn mit 28J auch keine Halbweisenrente. Keine Ahnung warum meine vorigen Antworten nicht erscheinen. Eveline
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