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witwenrente im ausland

von nelli030028.06.2010 | 16:05
4380 Ansichten
3 Antworten

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ich komme aus der ukraine,wohne 2 jahre in deutschland.ich bekomme witwe rente und mein sohn halbweisenrente.ich möchte wieder in meiner heimat leben,bekomme ich dann meine rente und die rente meines sohnes weiter?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

grundsätzlich werden Witwen- und Halbwaisenrenten auch ins Ausland gezahlt. Allerdings erhalten Ausländer, die nicht durch die EG-Verordnungen oder ein Sozialversicherungsabkommen einem Deutschen gleichgestellt sind nur 70 Prozent ins Ausland gezahlt.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

-_-am 29.06.2010 | 00:22
Wenn Sie ins Ausland verziehen: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dezember 2007) ist bei einem Verzug in einen Mitgliedstaat der EU bzw. nach Liechtenstein, Norwegen, Island oder in die Schweiz die deutsche Rente in Höhe der Inlandsrente weiterzuzahlen - also einschließlich der Leistungsanteile aus Fremdzeiten. Bei einem Verzug außerhalb dieser Länder (beispielsweise nach Russland) werden die auf das Fremdrentengesetz entfallenden Rentenanteile nicht ins Ausland gezahlt. Die individuellen Einzelheiten der bei Ihrer Hinterbliebenenrente bei einem Verzug in die Ukraine zu berücksichtigenden rentenrechtlichen Zeiten und folglich auch die individuellen Auswirkungen auf die Rentenhöhe nicht bekannt sind, wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte schriftlich an Ihren die Leistung erbringenden Rentenversicherungsträger.
frankam 29.06.2010 | 12:20
als deutsche fällt dies aber nicht an, frage welche staatsbürgerschaft haben sie
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