Hallo SarahH,
den Hinweis zu den Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der Deutschen Rentenversicherung haben sie bereits bekommen. Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen und der Witwe spielen erstmal keine Rolle. Also grds. sollte Witwenrente möglich sein.
Zum Antragsverfahren 2. mögliche Varianten:
1) Direkt über eine Behörde in den USA:
-> dort wäre dann Ansprechpartner
Social Security Administration (SSA)
Office of International Operations - Totalization
P.O.Box 17049
Baltimore MD 21235 - 7049
USA
Telefon 001 - 8007 7212 13
Telefax 001 - 4105 9718 00
www.ssa.gov
2) Über eine(n)/Bevollmächtigte(n) in Deutschland.
Formlose Vollmacht der Witwe erforderlich, dass Herr/Frau xyz beauftragt wird, bei der Deutschen Rentenversicherung die Hinterbliebenenrente zu beantragen.