Sehr geehrte Gabriele Helga,
informieren Sie Ihrem Rententräger rechtzeitig über Ihre geänderte Einkommenssituation und fügen Sie Ihrer Mitteilung bitte den Bescheid über die Sperrfrist der Arbeitsagentur bei. Nutzen können Sie hierfür auch den Service der Deutschen Rentenversicherung und diese Erklärung bei einer Auskunft- und Beratungsstelle aufnehmen und weiterleiten lassen.