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Experten-Antwort

Witwenrente in Ukraine Beziehen

von Vitaliy06.09.2015 | 14:40
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3 Antworten

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Hallo Ich habe folgende Fragen. Meine Mutter will nach dem Tod des Ehemannes zurück in die Ukraine ziehen. Sie hat Staatsangehörigkeit Ukrainerin. Der Reisepass mit der unbefristeten Niederlassungserlaubnis läuft bald ab. Kann sie die Witwenrente in der Ukraine beziehen auch ohne Niederlassungserlaubnis? Wird die Witwenrente in der Ukraine kleiner sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vitaly ,

die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine bzgl. eines Sozialversicherungsabkommen sind zwar abgeschlossen, aufgrund der aktuellen politischen Situation ist das Abkommen derzeit noch nicht unterschrieben und daher noch nicht gültig

Eine Änderung ist zum 1.10.2013 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern in Kraft getreten. Eine Begrenzung in Höhe von 70 vom Hundert bei Verzug in ein Nicht-EU-Land ist hierdurch entfallen.

Für Zeiten nach dem Fremdrentengesetz und Reichsgebietszeiten gelten jedoch weiterhin die Beschränkungen des § 272 Absatz 1 Satz 1 Nr.1-4 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch. Über die Höhe der Zahlung ins Ausland sollte sich Ihre Mutter vor der Ausreise Informationen einholen.

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2 Antworten

Anneam 06.09.2015 | 17:58
das Thema würde mich auch interessieren: ob Renten - Witwe, EM-Rente, im Ausland gekürzt werden (EU und außerhalb). Vor allem bei EM Rente frage ich mich wie da eine eventuelle Überprüfung stattfinden sollte, nach dem Abzug aus Deutschland?? Vielleicht wissen unsere Experten Näheres..... mfg Anne
W*lfgangam 06.09.2015 | 19:12
Hallo Vitaly, hat Ihr Vater ausschließlich Zeiten in Westdeutschland zurückgelegt, werden auch weiterhin 60 % davon als Witwenrente in die Ukraine gezahlt. Hat er allerdings Auslandszeiten als Vertriebener oder Spätaussiedler angerechnet bekommen (FRG-Zeiten), fallen diese Rententeile bei Verzug ins nicht EU- oder Vertragsland (Ukraine gehört nicht dazu) ggf. völlig weg oder sind auf den Wert der dtsch. Zeiten zu begrenzen. - Ihre Mutter erhält dann nur noch 60 % aus den so 'gekürzten' werden. Die Niederlassungserlaubnis gilt für D, von deren Gültigkeit ist bei Wohnsitz in der Ukraine die dtsch. Rentenzahlung nicht abhängig. Bevor Ihre Mutter den letzten Schritt macht, nimmt sie Kontakt mit ihrer DRV auf und lässt sich einen Probeberechnung machen. Gruß w.
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