Hallo Vitaly,
hat Ihr Vater ausschließlich Zeiten in Westdeutschland zurückgelegt, werden auch weiterhin 60 % davon als Witwenrente in die Ukraine gezahlt.
Hat er allerdings Auslandszeiten als Vertriebener oder Spätaussiedler angerechnet bekommen (FRG-Zeiten), fallen diese Rententeile bei Verzug ins nicht EU- oder Vertragsland (Ukraine gehört nicht dazu) ggf. völlig weg oder sind auf den Wert der dtsch. Zeiten zu begrenzen. - Ihre Mutter erhält dann nur noch 60 % aus den so 'gekürzten' werden.
Die Niederlassungserlaubnis gilt für D, von deren Gültigkeit ist bei Wohnsitz in der Ukraine die dtsch. Rentenzahlung nicht abhängig.
Bevor Ihre Mutter den letzten Schritt macht, nimmt sie Kontakt mit ihrer DRV auf und lässt sich einen Probeberechnung machen.
Gruß
w.