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Witwenrente ins Ausland

von Timo09.05.2019 | 09:21
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, meine Eltern haben über 30 Jahre in Deutschland gelebt, sind aber schon wieder 30 Jahre in ihrer Heimat Griechenland. Nun ist bedauerlicherweise meine Mutter verstorben. Ich bin jetzt dabei den lästigen Papierkram zu erledigen, da ich meinen Vater nicht damit alleine lassen möchte. Nun zu meinen Fragen? Ich habe mich etwas eingelesen und möchte wissen, ob meinem Vater die große Witwenrente zusteht und zwar unbegrenzt, was die Dauer betrifft. Sie haben den 60. Hochzeitstag schon erlebt und waren noch verheiratet. Dann würde ich auch gerne wissen, welche Papiere ich aus Griechenland welchem Amt vorlegen muss und in was für einer Ausführung. Muss ich die beglaubigte Sterbeurkunde (griechisch) ins Deutsche übersetzen lassen? Ich werde etwa 20-25 Tage nach dem Sterbedatum wieder in Deutschland sein. Reicht das, um dann alles nötige zu regeln und die Witwenrente zu beantragen? Mein Vater wird erst später zum Besuch nach Deutschland kommen, kann ich die Witwenrente auch ohne ihn beantragen oder brauche ich eine Vollmacht? Kann ich das Formular zum Beantragen in Griechenland ausdrucken und unterschrieben vorlegen oder muss dieses auch hier vor Ort beglaubigt werden? Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung der Fragen. Lieben Gruß Timo

3 Antworten

-am 09.05.2019 | 12:12
Nun zu meinen Fragen? Ich habe mich etwas eingelesen und möchte wissen, ob meinem Vater die große Witwenrente zusteht und zwar unbegrenzt, was die Dauer betrifft. Sie haben den 60. Hochzeitstag schon erlebt und waren noch verheiratet. Dann würde ich auch gerne wissen, welche Papiere ich aus Griechenland welchem Amt vorlegen muss und in was für einer Ausführung. Muss ich die beglaubigte Sterbeurkunde (griechisch) ins Deutsche übersetzen lassen? Ich werde etwa 20-25 Tage nach dem Sterbedatum wieder in Deutschland sein. Reicht das, um dann alles nötige zu regeln und die Witwenrente zu beantragen? Mein Vater wird erst später zum Besuch nach Deutschland kommen, kann ich die Witwenrente auch ohne ihn beantragen oder brauche ich eine Vollmacht? Kann ich das Formular zum Beantragen in Griechenland ausdrucken und unterschrieben vorlegen oder muss dieses auch hier vor Ort beglaubigt werden? Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung der Fragen. Hallo Timo, ein Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwer-/Witwenrente) kann maximal für 1 Jahr rückwirkend gestellt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht Ihres Vaters im Original und einer beglaubigten Kopie seines Personaldokuments und der Meldebescheinigung können Sie gegen Vorlage Ihres eigenen Personalausweises für Ihren Vater rechtsgültig den Antrag auf Witwerrente nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland stellen. Bitte wenden Sie sich an Ihre nächste örtliche Rentenberatungsstelle und vereinbaren einen passenden Termin. Bitte bringen Sie dann u.a. eine Sterbeurkunde im Original (in griechischer Sprache), die Heiratsurkunde, die Rentenversicherungsnummern beider Eltern, die Bankverbindung Ihres Vaters, die Steueridentifikationsnummer, die Krankenversicherungsdaten Ihres Vaters, mit.
Kaiseram 09.05.2019 | 12:39
Nur wenn Deine Mutter in Deutschland in die RV eingezahlt hat.
Timoam 10.05.2019 | 06:41
Vielen Dank für die Nachrichten, damit habe ich alle Infos, die ich brauche um meine Papiere zusammenzutragen und um die Witwerrente meines Vaters zu beantragen. Meine Mutter hat eine Rente aus Deutschland bezogen und das setzt ja voraus, dass sie in die Rentenversicherung eingezahlt hatte. Die Sterbeurkunde muss nicht ins Deutsche beglaubigt übersetzt werden? Ich befürchte, dass die griechische Schrift, die Ämter in Deutschland überfordern würde. Lieben Gruß Timo
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