Laut einer Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten", S. 10 der DRV Bund wird der Kinderzuschlag begrenzt, wenn die Witwenrente inkl. Zuschlag die Rente übersteigt, die der Verstorbene erhalten hätte.
1.) Wie genau findet diese Begrenzung statt? Werden die Entgeltpunkte oder die Auszahlungen verglichen?
1.1.) Im ersteren Fall: wenn sowohl Ost- als auch West-Entgeltpunkte vorhanden sind, wie wird gekürzt? Anteilig oder z. B. die Ost-Punkte zuerst?
2.) Kann jemand mir den/die Paragraphen nennen, auf die sich diese Kürzung begründet?
Quelle für die PDF:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/03_rente/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html?nn=28150