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Witwenrente -Klein - Gross

von Toast06.03.2009 | 09:11
1406 Ansichten
7 Antworten

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Die kleine Witwenrente ( keine Kinder ) wird für 24 Monate bezahlt. Sollte die Witwe, sagen wir 35 Jahre alt sein, wann würde dann die sog. grosse WR einsetzen. Im Anschluss an die 24 Monate, oder muss die Witwe bis zu ihrem Alter von 45 Jahren sodann 8 Jahre zuwarten ? Vielen Dank

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider bis zum 45. LJ warten.

Tritt der Tod nach 01.01.2012 ein erhöht sich dieses Lebensalter kontinuierlich auf 47.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Im Beamtenrecht gibst es ähnliche Regelungen. Aber hier geht es nach Bundesrecht oder nach den einzelnen Länderrechten. Efragen Sie dies bei IHRER zuständigen Versorgungsstelle.

5 Antworten

Useram 06.03.2009 | 09:26
Wenn die Witwe nach Wegfall der kleinen Witwenrente weder erwerbsgemindert ist noch Kinder hat, muss Sie bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres warten.
Schnacksl-Seppam 06.03.2009 | 11:28
Große Witwenrente gibt es auch schon vor dem 45.Lj, wenn die Witwe erwerbsgemindert ist ODER (ohne erneut zu heiraten) ein 'eigenes Kind' bekommt - ist mit 35 ja noch gut drin...!
Toastam 06.03.2009 | 16:35
Das ist ja unglaublich diese Regelung. Frage bitte; gilt Selbiges auch für Pensionen z. B. für Witwen von Beamten, öffentlicher Dienst und Abgeordneten. Danke
Toastam 06.03.2009 | 16:42
Na ja, sich wegen 2 Jahre vor dem 2012 zu erschiessen bringst ja auch nicht. Nur, ist dann bei 47 Schluss - oder ?
Toastam 06.03.2009 | 19:31
Könnte man mir das hier; Für heutige Witwen und Ehepaare, bei denen der Partner am 1.1.2002 über 40 Jahre alt war, ist eine regelmäßige Zahlung der Witwenrente bis 45 Jahre vorgesehen. Bei Frauen unter 40 hat der Gesetzgeber die Zahlung auf zwei Jahre begrenzt; bitte näher erklären. Danke
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