Hallo A. Jans,
auf Witwenrenten mit Todesfall im alten Bundesgebiet vor 1986 werden generell die eigene Altersrente (und anderes Einkommen) nicht angerechnet. Der Umzug in die neuen Bundesländer in 2003 ändert daran nichts. Die Witwenrente wird also ungekürzt weiter gezahlt.
Sofern Sie die Altersrente als Regelaltersrente in Anspruch nehmen, wird hier auch nichts angerechnet oder durch Rentenabschläge gekürzt. Bei vorzeitigem Rentenbeginn wären Rentenabschläge und ggf. Hinzuverdienstgrenzen zu beachten (allerdings kann man heute nicht sagen, wie dazu in 10 Jahren die Rechtslage sein wird).