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Witwenrente / Lebensversicherung

von Dorothea20.02.2007 | 16:34
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Hallo liebes Forum, ich las heute in der Zeitschrift GUTER RAT dass eine Lebensversicherung nach 2002 bei der Berechnung der Witwenrente als Einkommen angerechnet wird. Bin Witwe und erbe von meinem Mann noch eine Lebensversicherung. Etwa 35000 Euro. Nun meine Frage: wie wird diese Summe bei der Witwenrente berechnet? In einer Summe, dann würde die Witwenrente ja ganz wegfallen. Oder wird diese Summe auf mehrere Jahre verteilt angerechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Richtig ist, dass Lebensversicherungen nach "altem Recht" nicht anrechenbar sind. Neues Recht ist anwendbar, wenn die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde oder die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und

beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind, wenn der Versicherte Ehegatte nach dem 31.12.2001 verstorben ist. Eine Lebensversicherung ist

aber auch nach dem "neuen"Recht" nicht anrechenbar, wenn Sie wegen des Todesfalles ausgezahlt wird, weil es sich dann um einen abgeleiteten Anspruch handelt. Dies scheint hier der Fall zu sein.

6 Antworten

Schäuble, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 20.02.2007 | 16:57
Prüfen Sie vorab, ob Sie überhaupt von der verschärften Einkommensanrechnung überhaupt betroffen sind. Lesen Sie hier nach: "Warum wird Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet? Der Grund für die Einkommensanrechnung liegt in der Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrente. Wer über eigene Einkünfte verfügt, hat bereits zu Lebzeiten des Partners diesem gegenüber einen geringeren Unterhaltsanspruch, als ein Ehegatte oder Lebenspartner, der über eigenes Einkommen nicht verfügt. Grundsätzlich gilt, dass in dem Maße, in dem Erwerbs-, Erwerbsersatzeinkommen und Vermögen besteht, die Unterhaltsersatzfunktion der Witwen- oder Witwerrente an Bedeutung verliert." AB JETZT WIRD ES BRAND-HEISS !!! - BITTE INTENSIV WEITERLESEN ! „Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner bereits vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2002 bestand und zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Partner älter als 40 Jahre war, wird im Rahmen der Einkommensanrechnung - nach "altem" Recht - nur Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen zugrunde gelegt.“ Zitiert aus: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Rente/faq.html
Dorotheaam 20.02.2007 | 18:25
Hallo, hatte vergessen zu sagen, dass ich seit vier Monaten Witwe bin und das neue Recht zur Geltung kommt. Wird die Lebensversicherung auf einmal angerechnet oder auf mehrere Jahre verteilt? Gruß Dorothea
Schiko.am 20.02.2007 | 20:34
Wäre ja schön für sie, wenn anstelle einer monatlichen rente der kapitalbetrag einer lebensversicherung auf einmal angerechnet werden würde. Einmal nur bekämen sie keine monatliche bruttorente, dann wäre der spuk vorbei. Werden leistungen aus lebensversicherungen- an stelle einer monatlichen rente- ausbezahlt, ist der betrag maßgebend, der sich ergibt, wenn statt des kapitalbetrages die leistung als rente gezahlt würde. Sicher wissen sie, monatlich sind eigene einnahmen von 689,83 anrechnungsfrei, also auch der anteil der lebensversicherung. Ich fürchte, so wird es bei ihnen sein. Ich frage mich nur, wie erfährt die rentenversicherung von der fälligen lebensversicherung, normal wird nur das finanzamt unterrichtet. Hellau!
Knut Rassmussenam 21.02.2007 | 07:18
Nur die EIGENE Lebensversicherung wird angerechnet!!!
Schiko.am 21.02.2007 | 08:24
Vollkommen richtig, habe nicht beachtet"erbe" eine lebensversicherung. Wäre ja auch schlimm, geht es doch bei der anrechnung immer um das eigene einkommen. Vielen dank rassmussen.
!!!am 21.02.2007 | 09:37
Es kommt nicht darauf an, seit wann Sie Witwe sind, sondern seit wann Sie verheiratet waren und wie alt Sie sind bzw. der verstorbene Ehepartner.
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