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Experten-Antwort

Witwenrente meiner Mutter

von Michi12302.06.2019 | 21:53
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5 Antworten

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Guten Tag, ich sitze an dem Antrag auf Witwenrente für meine Mutter. Hier hätte ich ein paar Fragen bezüglich des Formulars R 0666. Wir haben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, dies sind steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Jedoch wird in dem vorher gennanten Formular unter 2.1 die Höhe der entsprechenden Einkünfte im Jahr vor Rentenbeginn, also 2018 verlangt. Meine Eltern wurden steuerlich zusammenveranlagt, die entsprechenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb wird im Steuerbescheid meinem verstorbenen Vater zugeordnet. Meine Frage inwiefern muss ich dass jetzt ausfüllen, weil in 2018 werden meiner Mutter diese Einkünfte ja nicht zugerechnet. In 2019 ändert sich dass dann natürlich teilweise. Ich hoffe mir kann da vielleicht jemand einen Rat geben. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michi123,

Hilfe bei der Antragsaufnahme erhalten Sie auf Ihrem zuständigen Rathaus in der Ortsbehörde.

Wie oben erwähnt, kann es sein dass die Frage mit der Photovoltaikanlage für Ihre Mutter nicht relevant ist.

Gerne können Sie sich auch an Ihre zuständige Rentenversicherung wenden.

MFG

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4 Antworten

Rentenschmiedam 03.06.2019 | 13:00
Hallo, vielleicht sollten Sie vorher klären ob für die Witwenrente Ihrer Mutter bzgl. der Einkommensanrechnung altes oder neues Recht anzuwenden ist. Ist altes Recht anzuwenden, erübrigen sich nämlich Ihre Fragen. Wieder mal ein Beispiel dafür dass man die Antragsformulare nicht alleine zuhause ausfüllen sollte, außer man ist fachlich geschult. Gehen Sie in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der RV oder zum Versicherungsamt Ihrer Wohnortgemeinde. Die Mitarbeiter dort sind Ihnen gerne behilflich. Vereinbaren Sie vorher telefonisch oder per Internet einen Termin. Mit besten Grüßen
Michi123am 03.06.2019 | 13:45
Vielen Dank für die Antworten, allerdings so wie ich den Informationsbroschüren zum Hinzuverdienst entnommen habe, müssen auch bei der Witwenrente nach altem Recht die Einnahmen aus Gewerbebetrieb (was die Einnahmen aus Photovoltaik steuerlich sind) beim Hinzuverdienst angegeben werden. Habe eben auch nochmal bei der DRV angerufen, haben die mir dort auch bestätigt. Trotzdem vielen Dank.
Schlaubiam 03.06.2019 | 19:06
Liebe Experten! Wenn der Gewinn aus der Photovoltaik als Gewinn eines Gewerbebetriebes in der Steuererklärung steht, ist dies auch nach altem Recht selbständiges Einkommen! Lieber Fragesteller! Reichen Sie einfach den letzten Steuerbescheid mit ein und teilen Sie der RV mit, dass die Anlage auf die Witwe übergegangen ist (sofern sie es auch ist!)
W°lfgangam 03.06.2019 | 21:48
Hallo Michi123, richtig, die Einkünfte des Vorjahres/Photovoltaikanlage beim Papa, vor dem Sterbejahr sind unbedeutend - da war Ihre Mutter noch nicht einkommensmäßig mit drin (wenn es nicht gemeinsame Einkünfte waren!). Wenn die Einkünfte im Sterbejahr höher sind/jetzt hat Sie die Einkünfte aus dem 'Strom auf dem Dach', ist das erst mal ohne Bedeutung - wird erst im folgenden Jahr relevant. Ergänzend: ja auch hier ist altes/neues Recht zu beachten ...wie in den Vorbeiträgen erwähnt - nicht selbst versuchen, die Fragestellungen zu 'entschlüsseln', sondern die Beratungsstellen vor Ort einbinden - die lassen die wissenden Muskeln spielen und haben das in ein paar Min. in den Antrag geklimpert. Gruß w.
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