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Witwenrente nach 01/2002

von silvia13.01.2007 | 16:18
2420 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich erhalte seit 10/2002 die große Witwenrente, sie endet 2016 mit dem 18. Lebensjahr meines Sohnes, ich bin dann 44 1/2 Jahre alt. Bekomme ich ab 2016 garkeine Zahlung mehr? Oder bekomme ich dann mit 45 Jahren wieder die große Witwenrent? Lg Silvia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach neuem Recht ist der Anspruch auf die kleine Witwenrente auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehegatten begrenzt. Wenn auf Grund der Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Sohnes die große Witwenrente wegfällt, die 24 Kalendermonate nach dem Tod bereits vergangen sind und Sie das 45 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht vorerst kein Anspruch auf eine Witwenrente. Dieser besteht erst wieder, wenn Sie eine Vorsaussetzung nach § 46 Abs. 2 SGB VI erfüllen.

Nach dem bisherigen Gesetzentwurf werden Sie von der geplanten Anhebung der Altersgrenze von 45 auf 47 Jahre wohl nicht betroffen sein denn, wie „anke“ bereits angegeben hat, richtet sich diese Anhebung nach dem Todesjahr des Versicherten (erste Anhebung ab 2012).

1 Antworten

ankeam 14.01.2007 | 18:30
Hallo Silvia, nach heutiger Gesetzeslage ist es so, dass Sie mit 45 Jahren dann wieder die grosse Witwenrente bekommen. Jedoch möchte ja hier der Gesetzgeber Änderungen ab 2012 beschliessen. Was also tatsächlich 2016 für Sie sein wird, kann aus heutiger Sicht nicht abschliessend beantwortet werden. Jedoch sind Gesetzesänderungen bisher immer nur für Neufälle d. h. für Neuwitwen beschlossen worden. Ich grüsse Sie und alles Gute. Anke
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