Eine Bekannte von mir hat vor knapp einem Jahr ihren 2. Ehemann verloren. Aus der Versicherung des 1. Ehemannes wurde bis zur Heirat eine große Witwenrente gezahlt, die dann abgefunden wurde (die Heirat ist mehr als 2 Jahre her, die Abfindung also bereits erledigt). Ich habe für die Bekannte dann 2 Rentenanträge gestellt: einen nach § 46 Abs. 2 und einen nach Abs. 3 SGB VI. Die Rentenversicherung hat zunächst auch beiden Renten stattgegeben und hat die Rente nach dem letzten Ehegatten auf die nach dem vorletzten Ehegatten angerechnet (was ja auch verständlich ist). Jetzt nach der Rentenanpassung zum 01.07. meint die Rentenversicherung, dass eine Rente nach Abs. 3 nicht gezahlt werden kann, weil nur eine Rente zu zahlen ist und zwar immer die höhere (ich vermute aufgrund von § 89 SGB VI). M.E. greift der § 89 jedoch bei Renten aus der gleichen Versicherung und nicht wie hier aus zwei Versicherungen.
Sie hat zusätzlich noch Erwerbseinkommen, das auf die Rente nach Abs. 1 angerechnet wird. Ich habe die Zahlen nicht genau im Kopf, aber ich bin sicher, dass die Rente nach Abs. 1 nach Einkommensanrechnung geringer ist als die Rente nach Abs. 3, so dass sich m.E. ein Zahlbetrag ergeben müsste. Oder wird die Rente vor EK-Anrechnung auf die Rente nach dem vorletzten Ehegatten angerechnet????? Wer weiß Rat???
Vielen Dank im Voraus.