Auf die [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html nach dem vorletzten Ehegatten ist die Witwenrente nach dem letzten Ehegatten vor Einkommensanrechnung anzurechnen.
Die Reihenfolge ergibt sich aus § 98 SGB VI.