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Experten-Antwort

Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten

von S. Sievers06.03.2014 | 10:51
2715 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, nach meiner Wiederheirat wurde mir die Witwenrente vom 1.Mann für 24 Monate ausgezahlt. Jetzt nach dem Tod meines 2. Mannes möchte ich die Witwenrente meines 1. Mannes wieder aufleben lassen ( SGB 6 § 90 ). Das ich die 24 monatige Abfindung zurückzahlen muss ist einleuchtend, leider finde ich auf der Seite von Deutsche Rentenversicherung Bund und diverse Internetseiten nur die Aussage: "Der zuständige Rentenversicherungsträger setzt in diesen Fällen entsprechende Einbehaltungsbeträge fest". Meine Frage: Wie wird die Höhe der Rückzahlung festgelegt und darf der Rentenfreibetrag ( 2014 = 742,90€ ) damit belastet werden. Für Antworten bedanke ich mich im Voraus. Mfg.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S. Sievers!

Die Antwort wurde Ihnen bereits von "Jonas" und "§90" gegeben.

In der von Ihnen beschriebenen Fallkonstellation muss die gezahlte Abfindung nicht von Ihnen erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten

Jonasam 06.03.2014 | 11:15
Wieso sollen Sie die Abfindung zurückzahlen? In den meisten Fällen muss eine Abfindung nicht zurückgezahlt werden. Um eine konkrete Antort zu erhalten, benötigt man weitere Antworten. Wann haben Sie jeweils geheiratet? Wann sind Ihre Ehegatten gestorben? Hinweis: Der Rentenfreibetrag hat nichts mit der Rückzahlung einer Abfindung zu tun. MfG Jonas
S.Sieversam 06.03.2014 | 12:52
Hallo Jonas, leider kann ich den Link nicht öffnen, da ein Buchstabe mit einem ? ersetzt wurde. oder ein anderer Fehler. Mfg S.Sievers
S. Sieversam 06.03.2014 | 12:32
Hallo Jonas, Danke, Danke für die umgehende Antwort, ist sehr schlüssig zu verstehen. Leider durfte ich feststellen, dass das Thema: Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten, bei Deutsche Rentenversicherung Bund Beratungsstellen, nicht sehr vertieft ist. Aber mit mein jetzigen Wissenstand kann ich dort mit fundierten Argumenten aufwarten. Mfg S.Sievers
S. Sieversam 06.03.2014 | 11:56
Hallo Jonas, 1. Ehe 1969 - 1097 2.Ehe 2002 - 2013 Thema Rückzahlung der Abfindung habe ich unter folgenden Link Gelesen. http://helmut-goepfert.de/20110930134/rentenversicherung/witwen-… Auch: http://sozialversicherung-kompetent.de/20100525325/rentenversich… Mfg S.Sievers
Jonasam 06.03.2014 | 12:14
Hallo, Ihre Abfindung, die Sie aufgrund der Wiederheirat erhalten haben, müssen Sie nicht zurück zahlen. Hinweis: Eine (Teil-)Rückzahlung hätte nur erfolgen müssen, wenn Sie die W-Rente Ihres ersten Ehegatten innerhalb von 24 Monaten nach der Wiederheirat aufleben lassen würden (weil Ihr zweiter Mann früher gestorben wäre). MfG Jonas
Stammtischam 06.03.2014 | 12:57
Einfach markieren und dann kopieren und wieder einfügen. Das ? ersetzt keinen Buchstaben sondern gehört so in den Link.
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