Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten bei Eheanulieriung

von SummSumm5513.05.2015 | 23:57
1296 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hatte einen Anspruch auf Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten und habe mich dann wieder neu verheiratet. Habe ich wieder einen Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten wenn meine neu eingegangene Ehe anuliert wird? Bzw. wie sähe es aus, wenn die neue Ehe geschieden wird?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.05.2015 | 10:11

Hallo SummSumm55,

ein Anspruch auf Witwenrente besteht ggf. aus der 2. Ehe (vorletzter Ehegatte), sofern dieser Ehepartner verstorben ist. Allerdings werden eventuelle Ansprüche aus der letzten Ehe auf diese Leistung angerechnet. Dabei kann es sich auch um fiktive Unterhaltsansprüche handeln. Die Ansprüche aus der 1. Ehe können nicht wieder aufleben.

Bei einer Nichtigkeitserklärung der Ehe hat dies nur Wirkung für die Zukunft nach § 46 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VI. Diese Erklärung hat keinen Einfluß darauf, dass die Einstellung der vorherigen Rente hinfällig ist. Es verbleibt bei der Einstellung.

11 Antworten

L.am 14.05.2015 | 10:24
Sie hatten bereits eine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten. Danach haben Sie wieder geheiratet. Sollte die jetzige - dritte - Ehe wieder scheitern oder ihr jetziger Ehegatte versterben, sei gesagt: eine Witwenrente nach dem vor-vor-letzten Ehegatten kennt das Rentenrecht nicht. Aber sollte Ihr zweiter Mann in der Ehe verstorben sein, könnten Sie aus seinem Versicherungsverlauf einen Antrag auf Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten stellen.
SummSumm55am 14.05.2015 | 14:01
Ich meinte ja, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird.
-/-am 14.05.2015 | 14:20
Ehen werden nach deutschem Zivilrecht (§§ 1313ff BGB ) nicht für nichtig erklärt, sondern werden aufgehoben. Und das kommt so gut wie nie vor.
SummSumm55am 15.05.2015 | 15:31
Gilt da auch wenn die Ehe ab Beginn für nichtig erklärt wird?
GroKoam 15.05.2015 | 16:23
Nein nur wenn die Ehe ab Mitte für nichtig erklärt wird. Herr las Hirn regnen.
W*lfgangam 15.05.2015 | 17:06
...und wird ein 's' hinterher ;-)
Schorscham 15.05.2015 | 20:29
...und mach aus dem "d" ein "f";-)
W*lfgangam 15.05.2015 | 20:59
8-) ...wenn diese Beiträge mehr Zeit rechtfertigen, mach ich's ;-)
GroKoam 16.05.2015 | 09:11
Wirf ein "s" wirf Bub. ;-)
SummSumm55am 16.05.2015 | 12:30
Eure hochgeistigen Antworten sind wirklich sehr hilfreich.
GroKoam 16.05.2015 | 14:53
Ist etwas über Deinem Niveau aber wenn Du Dich anstrengst kannst Du auch etwas lernen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026