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Experten-Antwort

Witwenrente nach Tod durch Mesotheliom

von Sternenhimmel07.01.2022 | 18:24
472 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann bezog durch seine Berufskrankheit Altersrente und Unfallrente durch die BG. Die Krankheit brach aus, als mein Mann schon jahrelang Rentner war und wurde auch von der BG anerkannt. Aufgrund der Unfallrente wurde die gesetzliche Rente um mehrere 100 Euro gekürzt. Nach seinem Tode bekam ich anteilmäßig die Unfallrente weiter, die gesetzliche Witwenrente wurde bis auf 45 Euro gekürzt. Ich habe auch noch eine eigene Altersrente.Nun habe ich gelesen, wenn die Krankheit erst im Rentenalter ausbricht, würde die gesetzliche Rente nicht gekürzt, ist das richtig? Mein Mann hat ein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt und nun wird sie gestrichen. Die BG-Rente soll ja ein Ausgleich dafür sein, dass er durch die Arbeit krank geworden ist, ich finde das alles nicht in Ordnung. Ich bitte um Ihre Antwort, danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sternenhimmel,

die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sich nach näherer Maßgabe des § 93 SGB VI. Da wir nicht alle Umstände Ihres Einzelfalles kennen, können wir von hier aus nicht nachvollziehen, ob der Ihnen vorliegende Rentenbescheid der aktuellen Rechtslage entspricht.

Die Vorschrift des § 93 SGB VI war schon mehrfach Gegenstand verschiedener Rechtsstreitigkeiten. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist diese Vorschrift mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 GG und der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG vereinbar und somit verfassungskonform. Das Regelungskonzept der Anrechnung ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.

Durch diese Vorschrift soll beim Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer entsprechenden Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung die Rente aus der Rentenversicherung insoweit ganz oder teilweise nicht geleistet werden, als die Summe beider Renten einen bestimmten Grenzbetrag übersteigt. Die Bezüge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung sollen zusammen das vorherige Erwerbseinkommen nicht übersteigen. Der Grenzbetrag ist so ausgestaltet, dass im Fall der Kürzung der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung die dem Rentner zustehenden Beträge aus der Renten- und Unfallversicherung in etwa dem vorherigen Nettoeinkommen entsprechen.

Bei Hinterbliebenenrenten ist der Grenzbetrag auf das Sicherungsziel der Witwenrente zu reduzieren. Bei der großen Witwenrente sind das je nach Rechtslage entweder 55 % oder 60 %.

Für eine tiefergehende Beratung empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Rentenbescheid an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Oh Mannam 07.01.2022 | 18:53
Was Sie gerecht finden oder auch nicht, interessiert niemanden. Allein die gesetzliche Regelung ist maßgebend.
Boshaft wie immeram 07.01.2022 | 21:46
Egal ob sie Recht haben oder nicht, wenn sie am Feierabend nichts anderes zu tun haben als anderen über den Mund zu fahren, halten Sie Ihren lieber und belegen einen Nachhilfekurs in gutem Benehmen. Gute Besserung. An den Fragesteller: hoffentlich kann Ihnen noch mit dem einen oder anderen Rat weitergeholfen werden.
Janaam 08.01.2022 | 22:24
https://www.rentenfuchs.info/anrechnung-unfallrente-gesetzliche-… Vielleicht mal dort nachfragen, da dort genau der Fall beschrieben ist.
Lesen bildetam 09.01.2022 | 09:01
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Hier Punkt 7! Es kommt auf den Eintritt des Versicherungsfalls (nicht auf den Beginn der BG-Rente) an, den die BG festlegt und der nach dem Beginn der Altersrente liegen muss, damit keine Anrechnung erfolgt.
Königam 09.01.2022 | 08:38
Zitat von Boshaft wie immer anzeigenausblenden
Wahrheiten zu verdrängen oder in nettere Worte einzupacken helfen auch niemandem. Darüber sollten S I E mal nachdenken oder helfen Sie mit Ihrem Beitrag jemandem, außer Ihrem eigenen Ego?
Ach so?am 09.01.2022 | 09:26
Egal ob sie Recht haben oder nicht, wenn sie am Feierabend nichts anderes zu tun haben als anderen über den Mund zu fahren, halten Sie Ihren lieber und belegen einen Nachhilfekurs in gutem Benehmen. Gute Besserung. An den Fragesteller: hoffentlich kann Ihnen noch mit dem einen oder anderen Rat weitergeholfen werden.
Wahrheiten zu verdrängen oder in nettere Worte einzupacken helfen auch niemandem. Darüber sollten S I E mal nachdenken oder helfen Sie mit Ihrem Beitrag jemandem, außer Ihrem eigenen Ego?
Wer sich König nennt, sollte an dieser Stelle mal nachdenken... es ist allemal besser, den Themenersteller auf die hier allgegenwärtige Patzigkeit hier hinzuweisen, als ihn dem Umgangston allein zu überlassen. Das hat nichts mit Ego zu tun. Der Ton macht bekanntlich die Musik, und das ist hier bei einigen chronisch unbekannt.
Nur mal soam 09.01.2022 | 13:22
Zitat von Ach so? anzeigenausblenden
Wahrheiten zu verdrängen oder in nettere Worte einzupacken helfen auch niemandem. Darüber sollten S I E mal nachdenken oder helfen Sie mit Ihrem Beitrag jemandem, außer Ihrem eigenen Ego?
Wer sich König nennt, sollte an dieser Stelle mal nachdenken... es ist allemal besser, den Themenersteller auf die hier allgegenwärtige Patzigkeit hier hinzuweisen, als ihn dem Umgangston allein zu überlassen. Das hat nichts mit Ego zu tun. Der Ton macht bekanntlich die Musik, und das ist hier bei einigen chronisch unbekannt.
Wem hilft denn jetzt Ihr Beitrag?
...am 09.01.2022 | 13:47
mir ...
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