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Witwenrente (neues Recht) und Kapital-/Risikolebensversicherung

von Nadja08.07.2009 | 11:46
1746 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Experten, habe vor 2002 geheiratet, aber wir sind beide nach 1962 geboren (1964 und 1965), wir haben 3 schulpflichtige Kinder. Wir haben eine Kapitallebensversicherung über rund 100.000,- €, die im Verbund - also für uns beide - abgeschlossen ist, sowie 2 Risikolebensversicherungen (100.000,- € und 50.000,- €), die im Todesfall meines Mannes fällig werden (Begünstigte bin ich). Diese hohen Versicherungsbeträge dienen im Todesfall (bei Ausfall des Hauptverdieners) der Rückzahlung von Krediten für unser Eigenheim. Sollte mein Mann nun versterben, würden die Einkünfte aus den Versicherungen dann bei meiner Witwenrente angerechnet werden? In dem Moment, wo ich das Haus/Grundstück abbezahlen würde, hätte ich dann ja kein Geld mehr (bin selbstständig, derzeit kein nennenswerter Gewinn). Danke für die Antworten!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Nadja,

Sie brauchen nicht beunruhigt zu sein, denn: Auf eine Hinterbliebenenrente (auch nach neuem Recht) wird nur eigenes Einkommen angerechnet. Versicherungsleistungen, die auf Grund des Todes ausgezahlt werden, zählen nicht zum eigenen Einkommen.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 08.07.2009 | 12:31
Nein!
Nadjaam 08.07.2009 | 19:35
Na, das ist ja wirklich mal sinnvoll... Ich hatte das in einem anderen Beitrag innerhalb des Forums so verstanden, dass der Zahlbetrag auf monatliche Zahlung umgerechnet und dann entsprechend angerechnet würde. Vielen Dank für die beruhigende Info!
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