Ich bin seit mai 2016 Witwe, Juni, juli, August habe ich die volle Witwenrente erhalten (sterbevierteljahr das habe ich verstanden), ab September keine Witwenrente wegen Hinzuverdienst, das habe ich auch verstanden, allerdings erhalte ich seit August 2016 Krankengeld in Höhe von 76,10 € netto also monatlich 2.283,30 €, nun habe ich die Ausführungen leider nicht mehr verstanden. Bitte teilen Sie mir doch mit, ob hier von den 2.283,30 € nur die Einkommensfreigrenze abgezogen und dann vom Überhang nur 10 % von der der Witwenrente abgezogen wird, oder ob vom Überhang auch 40 % von der Witwenrente abgezogen werden, ich habe hier bereits telefonisch nachgefragt; allerdings habe ich es leider nicht verstanden.
Danke
Gerda Dzwidza