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Experten-Antwort

Witwenrente plus Krankengeldbezug

von Dzwidza Gerda26.09.2016 | 16:53
1262 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin seit mai 2016 Witwe, Juni, juli, August habe ich die volle Witwenrente erhalten (sterbevierteljahr das habe ich verstanden), ab September keine Witwenrente wegen Hinzuverdienst, das habe ich auch verstanden, allerdings erhalte ich seit August 2016 Krankengeld in Höhe von 76,10 € netto also monatlich 2.283,30 €, nun habe ich die Ausführungen leider nicht mehr verstanden. Bitte teilen Sie mir doch mit, ob hier von den 2.283,30 € nur die Einkommensfreigrenze abgezogen und dann vom Überhang nur 10 % von der der Witwenrente abgezogen wird, oder ob vom Überhang auch 40 % von der Witwenrente abgezogen werden, ich habe hier bereits telefonisch nachgefragt; allerdings habe ich es leider nicht verstanden. Danke Gerda Dzwidza

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerda Dzwidza,

„W*lfgang“ hat Ihre Frage aus meiern Sicht bereits sehr umfassend und übersichtlich beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen oder Probleme mit dem Rentenbescheid haben sollten, scheuen Sie sich bitte nicht, eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe aufzusuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 26.09.2016 | 19:12
Hallo Dzwidza Gerda, so ist es. Wobei das ausgezahlte Krankengeld (KG) vorab um 10 % 'bereinigt' wird und quasi in Netto-KG umgewandelt wird. Erst dann wird der Freibetrag (803 EUR West) abgezogen. Das darüber hinausgehende KG wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Bei Ihnen sollte das so aussehen: 2283 KG - 10 % = 2055 2055 - 803 (Freibetrag) = 1252 drüber 40 % von 1252 = 501 501 EUR ist der Kürzungsbetrag für die Witwenrente (wenn 'altes' Hinterbliebenenrentenrecht gilt und nicht nach neuem Recht noch andere Einkommensarten (zusätzlich) zu Kürzungen führen). Im Rentenbescheid finden Sie in der Anlage "Anrechnung von Einkommen" den genauen Rechenweg, was/wie anzurechnen ist. Im Zweifelsfall lassen Sie sich das vor Ort von den bekannten Beratungsstellen erklären. Gruß w.
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