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Experten-Antwort

Witwenrente R0666

von wissenwollerin13.05.2017 | 12:51
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6 Antworten

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Meine Mutter hat im Januar den Antrag auf Witwenrente gestellt. Die erste Antwort (nach der Eingangsbestätigung im Januar), die kam, war eine Erinnerung, sie möge bitte für die Einkünfte 2016 das Formular R0666 ausfüllen und durch den Steuerberater bestätigen lassen. Dass eine Erinnerung ohne vorheriges Schreiben geschickt wird, ist wirklich ärgerlich. Ich hatte bereits im März angerufen und nach dem Bearbeitungsstand gefragt. In dem Telefonat war nicht die Rede davon, dass etwas fehlen würde. 2 Monate nun schon ohne Rentenbescheid und ohne Rente. Nun hab ich mir das Formular im Netz gefunden und angeschaut. Die eigentliche Frage: Meine Mutter hat keinen Steuerberater. Meinen Eltern wurde 2008 schriftlich vom Finanzamt mitgeteilt, sie müssten künftig keine Steuererklärung machen, wenn sich Ihre Einkünfte nicht ändern würden.Auch die letzte Steuererklärung wurde schon ohne Steuerberater gemacht. Die Einnahmen haben sich nicht geändert. Nach bestem Wissen kann ich das Formular für meine Mutter natürlich ausfüllen, aber wir brauchen doch nicht ernsthaft einen Steuerberater wegen den paar Euro, die meine Mutter aus der Verpachtung von ein paar landwirtschaftlichen Flächen hat, oder?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wissenwollerin,

bitte rufen Sie wie geplant in der Rentensachbearbeitungan und lassen sich zum Sachstand informieren.

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5 Antworten

Klugpuperam 13.05.2017 | 14:16
Einfach Kopie des letzten Steuerbescheides dem ausgefüllten R0666 beifügen (siehe Erläuterungen unter 8.) und die DRV sollte zufrieden sein.
P. Teichmannam 13.05.2017 | 16:09
Die "Erinnerung" liegt daran, dass im Rentenantrag angegeben wurde, dass Einkünfte aus selbständiger Arbeit vorliegt, und der R0660 nachgereicht wird. Und da die Nachreichung nach zwei Monaten noch immer nicht erfolgt ist, kam logischerweise eine Erinnerung.
wissenwollerinam 13.05.2017 | 18:10
Vielen Dank, Klugpuper und P.Teichmann! Klugpuper: Der letzte Steuerbescheid von 2007 wurde bei der Rentenantragstellung im Januar schon beigefügt. Eine Bescheid vom letzten Jahr gibt es ja nicht, weil auch keine Steuererklärung gemacht wurde. Ich rufe am Montag mal bei dem Bearbeiter bei der DRV an, dann kann ich ihn fragen, was er genau braucht. Es war etwas aufregend, dass das Schreiben direkt vorm Wochenende ankam. P. Teichmann: Ah, das wäre eine Erklärung. Ich weiß allerdings nicht, was im Rentenantrag angegeben wurde. Den Antrag hat ein Ehrenamtlicher mit meiner Mutter zusammen gestellt. Schade, dass mir die DRV auf meine telefonische Nachfrage im März nicht mitgeteilt hat, dass noch etwas fehlt. Aber gut, ich bin jetzt schon etwas beruhigter nachdem ich mir hier etwas Luft machen konnte. Ich hoffe sehr, dass nach der Einreichung des R0666 nicht noch mal 5 Monate bis zum Rentenbescheid vergehen... Mit dem Blick auf den Kontostand kann man/frau schon mal etwas nervös werden..
wissenwollerinam 13.05.2017 | 18:34
Klugpuper: Leider steht unter 8. im R0666, dass man ersatzweise den Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vor dem Rentenbeginn beifügen kann - also statt Steuerberaterbestätigung oder Bestätigung der landwirtschaftlichen Buchstelle. Demnach nützt der Bescheid von 2007 nichts. Demnach braucht man einen von 2016 und den haben wir ja nicht... :-( Wir haben nur das Schreiben vom Finanzamt von 2008, dass wir keine Steuererklärung mehr machen müssen, deshalb auch keine Bescheide.. Ich hoffe, der Bearbeiter kann mir am Montag etwas dazu sagen.
wissenwollerinam 15.05.2017 | 20:47
Vielen Dank, Experte, ich habe angerufen. Tatsächlich scheint es sich bei dem Schreiben um einen Irrtum zu handeln.
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