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Experten-Antwort

Witwenrente + Rente an die frühere Ehefrau /Wegfall/Neuberechnung weg. Todes der früheren

von Johanna28.12.2015 | 19:17
1608 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, aus der Versicherung des Verstorbenen werden aufgeteilt nach Ehejahren seit 1995 zwei Renten an die beiden Witwen gezahlt. Die frühere Ehefrau verstirbt und deshalb kommt es zu einer Neufeststellung der Witwenrente mit entsprechender Erhöhung. Leider ist uns das Sterbedatum der früheren Ehefrau nicht bekannt. Aus dem Bescheid ist aber ersichtlich, dass hier Verjährungvorschriften angewandt wurden. Kann eine Verjährung überhaupt eintreten, wo doch die Berechnung ohnehin von Amts wegen durchgeführt werden musste? Woher soll die 2. Witwe denn wissen, dass die 1. verstorben ist. M.E. kann ihr das ja nun nicht angelastet werden. Es ist auch nicht verständlich, woran es gelegen haben könnte, dass sie erst nach 5 Jahren diesen Bescheid bekommt. Reicht hier ein einfacher Widerspruch oder muss die Witwe irgendwelche Nachweise bringen, die sie nicht haben kann. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johanna,

wie schon von Schade dargestellt, sollten Sie mit der Sachbearbeitung des RV-Trägers Kontakt aufnehmen. Ohne die Kenntnis der Details in diesem Einzelfall können wir in diesem Forum nicht abschätzen, wie die Entscheidung zu Stande gekommen ist.

Vielleicht legen Sie vorsorglich Widerspruch ein und lassen sich die maßgeblichen Grundlagen des Bescheides nochmals erläutern.

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5 Antworten

Schadeam 28.12.2015 | 19:32
Im Bescheid über die Neufeststellung der Witwenrente steht doch die Durchwahlnummer der Sachbearbeitung. Wie wäre es mit einem Anruf dort? Dort können Sie erfragen was Ihnen nicht klar ist und dort kann man Ihnen auch sagen, was warum ab wann wie entschieden wurde........und auch ob und welche Unterlagen beizubringen sind. Fristwahrend Widerspruch können Sie sicherheitshalber natürlich auch einlegen. Ist die Erklärung die Sie am Telefon erhalten dann plausibel, können Sie Ihren Widerspruch wieder zurückziehen.
Johannaam 28.12.2015 | 19:49
Na mal sehen, ob mir hier jemand etwas zu der Verjährung in solchen Fällen sagen kann. Der Sachbearbeiter wird mir am Telefon sicher nicht erzählen, dass er das falsch gemacht hat.
Johannaam 29.12.2015 | 09:00
Ich lege Widerspruch ein. Ich glaube kaum, dass es bei der Anwendung von Verjährungsvorschriften in solchen Fällen irgendwelche Gründe geben sollte, diese überhaupt anzuwenden. Die Neuberechnung ist schließlich von Amts wegen erfolgt. Trotzdem vielen Dank für die Antwort!
Schadeam 29.12.2015 | 12:29
Könnte ja sein, dass die DRV auch erst jetzt vom Tod der anderen Witwe erfahren hat? Aber alles reine Spekulation, keiner im Forum kennt den Grund......
Johannaam 29.12.2015 | 12:43
Stimmt, das könnte so sein. Dann wäre die andere Rente überzahlt und müsste zurückgefordert werden. Das hat doch aber nichts mit der 2. Witwe zu tun, oder muss diese dann das Geld von den Erben oder evtl. Heim fordern? Klar, wir spekulieren nur. Bis Post vom DRV kommt, dauert es noch sehr lange. Käme in diesem Fall nicht §48 SGBX zum Zuge, also diese Ausnahmeregelung "ab Änderung der verhältnisse"? Oder liege ich da völlig falsch?
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