Hallo Experten,
ich habe gleich 3 Fragen.
1. Frage:
ich habe gehört, dass bei einer Heirat ab 2009 und späterem Tod des Partners auch bei einer Wiederverheiratung das Witwen/Witwergeld weiter bezahlt wird und nicht wie früher erlischt. Stimmt das?
2.Frage:
welche Zeiten werden für die Rente für besonders langjährig Versicherte, die ja 45 Jahre nachweisen müssen, angerechnet, bzw. welche nicht?
3.Frage:
wenn jemand besonders langjährig versichert ist (45 Jahre), kann er ja ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen.
Angenommen, jemand erreicht diese 45 Jahre schon mit 63. Sind die Abschläge dann auf das 65 abgestellt (7,2%), oder trotzdem auf 67 (14,4%).
Herzlichen Dank für Ihre Antworten
Jürgen