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Experten-Antwort

Witwenrente - Rentenpunkte

von Jani30.06.2014 | 19:10
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5 Antworten

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Hallo, mein Mann ist hat aus der 1.Ehe Versorgungsaugleich. Im Wege der Teilung wird auf das Konto bei der Deutschen Rentenvers. zugunsten seiner Ehefrau 790 € monatlich übertragen. Zugunsten meines Mannes 498 monatlich übertragen. Mit Anmerkung : der Ausgleichwert ist in Entgeltpunkte umzurechnen. Welche Folgen hat dies in der Zukunft eventuell für mich, als 2.Ehefrau, bei der Abrechnung der Witwenrente ? Bekommt Witwe 55% von seiner ganzen Rente, oder abzüglich erworbene Punkte bei der Versorgungsausgleich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Berechnung der Witwenrente wird die Rente zugrundegelegt, die Ihr Mann zuletzt bezogen hat, das ist die Versichertenrente abzüglich des Versorgungsausgleichs.

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4 Antworten

W*lfgangam 30.06.2014 | 19:36
Hallo Jani, Sie können eine künftige Witwenrente nur aus seiner unterm Strich gekürzten Rente erhalten. Selbst dann, wenn die EX 'rechtzeitig' verstirbt und für Ihren Mann eine (vorübergehende) Rückübertragung der 'verloren' Punkte für seine Rente erfolgt. Einzige Chance auf seine volle Witwenrente ist eine Ausgleichszahlung von ihm = will wohl überlegt/eigentlich nicht rentabel, komplett durchgerechnet und mit erwarteten künftigen Einkünften von Ihnen im Witwenrentenfall verglichen sein. Auch Rentensplitting könnte ein (schwieriges) Thema sein - aktuell kann die Situation nur im persönliches Beratungsgespräch erörtert werden, zumal im 'neuen' Recht witwenrentenmindernde Einkommensarten eine Rolle spielen, die Sie vielleicht gar nicht im Blick haben. Gruß w.
KSCam 30.06.2014 | 19:35
Die Frage meinen Sie jetzt aber nicht ernst? Durch den VAG werden Punkte übertragen, die sind weg mit Rechtskraft der Scheidung. Deshalb fehlen die natürlich bei einer nachfolgenden Rente, ob das nun eine Altersrente, eine EM Rente oder eine Hinterbliebenenrente ist, spielt da keine Rolle. Ist doch eigentlich logisch?
....am 01.07.2014 | 08:00
Sie können eine künftige Witwenrente nur aus seiner unterm Strich gekürzten Rente erhalten. Selbst dann, wenn die EX 'rechtzeitig' verstirbt und für Ihren Mann eine (vorübergehende) Rückübertragung der 'verloren' Punkte für seine Rente erfolgt.
Warum sollte in diesem Fall die Rückübertragung nur vorübergehend sein und sich nicht auf eine mögliche Witwenrente auswirken??
Weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Es ist nur die Versichertenrente ungekürzt gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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