Hallo, Rica,
ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe, aber ich versuche mich mal an einer Antwort:
Auf eine Witwenrente wird Erwerbseinkommen (in- und ausländisches) angerechnet. Bei Arbeitnehmern werden vom Brutto-Arbeitsentgelt pauschal 40% abgezogen. Werden mehrere Beschäftigungen parallel ausgeübt wird das Arbeitsentgelt addiert.
Der nach dem Pauschal-Abzug verbleibende Betrag wird um den Freibetrag vermindert (derzeit regelmäßig 872,52 €). Vom verbleibenden Betrag werden 40% auf die Witwenrente angerechnet. Sofern noch zusätzliche anrechenbare Einkünfte vorhanden sind, werden auch diese in der jeweils maßgebenden Höhe auf die Witwenrente angerechnet.
Von der auf diese Weise errechneten Witwenrente sind bei bestehender Mitgliedschaft in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge an diese abzuführen. Der Netto-Betrag der Witwenrente wird an die Witwe ausgezahlt.
Hat diese Auskunft Ihre Frage inhaltlich getroffen?
Viele Grüße