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Experten-Antwort

Witwenrente /Sozialabgaben f. Nebenjob

von Rica06.08.2019 | 10:37
127 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, werden neben dem Abzug für KV, PV etc. bei der Hinterbliebenenrente auch dieses Sozialabgabenund RV-Beiträge abgezogen bei: a) Angestelltenverhältnis in Deutschland b) 3-4 Monate Angestelltenverhältnis im EU-Ausland Vielen Dank für Ihre Nachricht und Hilfe. Rica

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rica,

der Bezug einer Hinterbliebenenrente hat keinen Einfluss darauf, ob Sie bei einer Arbeit in Deutschland oder im EU-Ausland Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Es gelten die ganz normalen Regelungen als wie wenn Sie keine Rente beziehen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind, sind Beiträge zu zahlen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Rica,

ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe, aber ich versuche mich mal an einer Antwort:

Auf eine Witwenrente wird Erwerbseinkommen (in- und ausländisches) angerechnet. Bei Arbeitnehmern werden vom Brutto-Arbeitsentgelt pauschal 40% abgezogen. Werden mehrere Beschäftigungen parallel ausgeübt wird das Arbeitsentgelt addiert.

Der nach dem Pauschal-Abzug verbleibende Betrag wird um den Freibetrag vermindert (derzeit regelmäßig 872,52 €). Vom verbleibenden Betrag werden 40% auf die Witwenrente angerechnet. Sofern noch zusätzliche anrechenbare Einkünfte vorhanden sind, werden auch diese in der jeweils maßgebenden Höhe auf die Witwenrente angerechnet.

Von der auf diese Weise errechneten Witwenrente sind bei bestehender Mitgliedschaft in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge an diese abzuführen. Der Netto-Betrag der Witwenrente wird an die Witwe ausgezahlt.

Hat diese Auskunft Ihre Frage inhaltlich getroffen?

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Ricaam 20.08.2019 | 23:01
Vielen Dank! ... für beide Antworten. Die erste beantwortet mir kurz und bündig die Frage. Die zweite hat mir sehr geholfen, die evtl. Abzüge und Anrechnung zu verstehen.
Deutsche Rentenversicherung
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