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Experten-Antwort

Witwenrente -Spanien-3Monatsregelung

von Emely16.03.2011 | 23:06
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wir leben seit 10 Jahren als Rentner in Spanien Festland. Ich Erwerbsunfähigkeitsrent und mein Mann Altersrente. Nun verstarb mein Mann am 3.3.11 und in einem Telefonat mit der LVA wurde mir gesagt das auf mich die drei Monatsregelung nicht zutrifft weil ich im Ausland lebe, ist das Rechtens?, ich soll den Antrag stellen und von der Überzahlung würde dann der Betrag abgezogen werden. Die Rente wurde ja am 1.03.11 schon angewiesen und nun sofort ein Zahlungsstopp eingeleitet. Lg Grüsse Emely Meine 2. Frag ist, mein Mann bezieht eine Minirente aus Frankreich in Höhe von 95 Euro, bekomme ich die weiter oder anteilig und wohin muss ich mich wenden denn dazu reicht mein französich nicht oder macht das auch die LVA ? , obwohl sie ja nicht zahlt ? Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken denn es ist alles noch zu frisch.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emely,

die Ihnen telefonisch erteilte Auskunft war inhaltlich zutreffend, wenn vielleicht auch unglücklich formuliert.

Der in ähnlichen Fällen in Deutschland direkt vom Renten Service ausgezahlte Vorschuss auf die Witwenrente in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten wird im Ausland nicht gezahlt. Dies erfolgt nicht, weil es bei Auslandsrenten typisch ist, dass die dem Verstorbenen und der Witwe zustehende Rente anders zu berechnen ist (u.a. wegen unterschiedlichen Krankenversicherungen und Staatsangehörigkeiten zwischen dem Verstorbenen und der Witwe). Sie sollten deshalb - soweit noch nicht erfolgt - sobald wie möglich Ihre Witwenrente bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Selbstverständlich erhalten Sie von diesem auch für die ersten drei Monate eine Witwenrente, nachdem Ihr Rentenanspruch festgestellt und die Rente berechnet wurde. Insoweit gibt es keinen Unterschied zwischen Ihnen und einer Witwe in Deutschland.

Bei der endgültigen Feststellung Ihrer Witwenrente wird auch berücksichtigt, ob gegebenenfalls die Altersrente Ihres verstorbenen Mannes noch für den Monat nach dessen Tod ausgezahlt wurde. Diese zu Unrecht erfolgte Zahlung wird dann mit der Nachzahlung Ihrer Witwenrente verrechnet.

Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage ist es leider nicht ersichtlich, ob es sich bei der französischen Rente um ein Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Frankreich handelt. Sollte dies der Fall sein, dann wird Ihr deutscher Rentenversicherungsträger den französischen Rentenversicherungsträger über den Tod Ihres Mannes und Ihren Witwenrentenantrag informieren, wenn Sie bei der Antragstellung auf diesen Sachverhalt hinweisen. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Stelle in Frankreich wenden, die bisher die Rente an Ihren verstorbenen Mann ausgezahlt hat. Dabei müssen Sie sich nicht der französischen Sprache bedienen, sondern können auf deutsch oder spanisch den Tod Ihres Mannes mitteilen und eine Witwenrenten beantragen.

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2 Antworten

Mitleseram 17.03.2011 | 08:17
zu 1 Die sogenannte Sterbeübergangszeit wird bei Auslandszahlungen grundsätzlich nicht automatisch vom Postrentenservice ausbezahlt. Der Rentenversicherungsträger hat zu prüfen, in welcher Höhe Ihnen dieser Vorschuss zusteht (Nicht ob sondern in welcher Höhe !!), da es hier z.B. durch Einflüsse zur Krankenversicherung der Rentner zu Kürzungen kommen kann. Ggf. hat sich der/die Mitarbeiter(in) unglücklich ausgedrückt. Dieser Vorschuss wird dann in der Regel bei der Rentenbescheiderteilung integriert sein, oder wenn Sie es ausdrücklich wünschen gesondert zur Zahlung angewiesen. zu 2 Was Ihre Rente aus F angeht, so wird Ihnen nichts übrig bleiben, als dort zumindest den Tod Ihres Ehemannes anzuzeigen und zu fragen, ob Ihnen eine Witwenrente zustehen würde. Handelt es sich um eine staatliche Grundrente (der CPAM, CNAV, etc...) kann derartiger Schriftwechsel auch von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen werden. Forsorglich die Zahlbelege in Kopie mit einsenden und auf die Problematik bei der Antragstellung zur dt. Witwenrente hinweisen. Ich hoffe, ich habe alles...
Emelyam 18.03.2011 | 01:32
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Auskunft. Nun kann ich etwas genauer mit der ganzen Sache umgehen und habe bessere Argument. Liebe Grüsse Emely
Deutsche Rentenversicherung
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