Steuerpflichtig ist bei Ihrer Witwenrente nur der Besteuerungsanteil. Dieser liegt bei einem Rentenbeginn im Jahr 2014 bei 68%; bei einem vorherigen Rentenbezug des Verstorbenen kann sich auch ein geringerer Besteuerungsanteil ergeben.
Allerdings müssen bei der Frage in welchem Umfang Steuern zu zahlen sind, alle Einkünfte (z.B.: eigene Altersrente) und ggf. hierfür vorgesehene weitere Freibeträge berücksichtigt werden.
Für die abschließende Klärung Ihrer Frage, sollten Sie sich deshalb an einen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden.