Der User „Nachfrager“ hat Ihnen die Homepage zum Herunterladen der Antragsformulare benannt, sowie die nötigen Dokumente aufgezählt, sodass ich lediglich ergänzend zur Rentenhöhe Ausführungen machen möchte.
Da die Eheschließung nach 2002 war, gilt das aktuelle Recht. Die Mindestehedauer muss 1 Jahr betragen (von nicht vorhersehbaren Ausnahmen abgesehen), die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen (falls keine Kinderberücksichtigungszeiten bei der Witwe vergeben wurden) ab dem vierten Monat nach dem Tod des Ehegatten (mit Einkommensanrechnung). Für die ersten drei Monate werden 100% der Rente des Verstorbenen gezahlt (ohne Einkommensanrechnung). Nutzen Sie unsere kostenlose Onlinedienste über die genannte Homepage.