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Experten-Antwort

Witwenrente Thailand

von Bath10.09.2013 | 16:23
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Wir wohnen in einer deutschen Subdivision in Thailand. Unserer Nachbarin, eine Thai, ist der deutsche Mann gestorben. Er war Rentner. Sie sind/waren 5 Jahre verheiratet. Die Heiratspapiere wurden von der deutschen Botschaft überbeglaubigt. Sie braucht jetzt die Witwenrente. Kann Sie diese schriftlich beantragen ? Muss sie persönlich in der deutschen Botschaft vorstellig werden ? Kann man Formulare für die Beantragung der Witwenrente irgendwo online herunterladen ? Sie hat einen thailändischen Pass, wird ihre Witwenrente gekürzt ? Der Mann war deutscher, hatte nur bei MobilOil Deutschland gearbeitet, bis die den Standort zu gemacht haben. Ich frage hier, weil telefonisch haben wir in der Botschaft niemanden erreicht. Jetzt fällt mir nichts mehr ein. Danke Gute Nacht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der User „Nachfrager“ hat Ihnen die Homepage zum Herunterladen der Antragsformulare benannt, sowie die nötigen Dokumente aufgezählt, sodass ich lediglich ergänzend zur Rentenhöhe Ausführungen machen möchte.

Da die Eheschließung nach 2002 war, gilt das aktuelle Recht. Die Mindestehedauer muss 1 Jahr betragen (von nicht vorhersehbaren Ausnahmen abgesehen), die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen (falls keine Kinderberücksichtigungszeiten bei der Witwe vergeben wurden) ab dem vierten Monat nach dem Tod des Ehegatten (mit Einkommensanrechnung). Für die ersten drei Monate werden 100% der Rente des Verstorbenen gezahlt (ohne Einkommensanrechnung). Nutzen Sie unsere kostenlose Onlinedienste über die genannte Homepage.

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8 Antworten

Mausam 10.09.2013 | 18:23
Das nenne ich einen Jackpot. So einfach versorgt wollte ich gerne sein. Versorger findet Frau in Deutschland nicht mehr, jetzt weiß ich wo die alle sind. Statt dessen schufte ich hier, was habe ich nur falsch gemacht im Leben ? u50 sucht ü80 für gemeinsames Rentenkonto. Bitte melden !
Solo Frankam 10.09.2013 | 19:59
maus, emma lesen ist halt rentenschaedlich.
Nachfrageram 11.09.2013 | 08:29
Hallo Bath, bitte einfach die Forum-Trolle überlesen und nicht darauf reagieren. Zum Thema: Die Antragsvordrucke für die Witwenrente können Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… ausfüllen und dann zusammen mit einer beglaubigten Kopie der Heirats- und Sterbeurkunde, sowie der Geburtsurkunde der Witwe an die Zweigstelle der Deutschen Rentenversicherung senden, die bislang auch die Rente des Verstorbenen gezahlt hat. Alternativ kann Sie die Papiere auch bei der deutschen Botschaft abgeben. Sollte die Witwe eigenes Einkommen beziehen, benötigt der Versicherungsträger auch Nachweise über die Höhe des Einkommens.
Nachfrageram 11.09.2013 | 08:31
Jetzt hoffentlich vollständiger Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… rente_node.html
Xam 11.09.2013 | 09:12
...falls noch kein Anspruch auf eine große Witwenrente besteht, gibt es nur 25 %!
Batham 11.09.2013 | 11:07
Hallo ! Danke für die Erklärungen. Einiges habe ich nicht verstanden. Was hat es mit den 25% auf sich ? Sie ist 48, spielt das eine Rolle ? Was sind 55%, Kinderberücksichtigungszeiten ? Sie hat mit ihrem Mann einen 10 Jährigen Sohn, der geht hier zur Schule. Ein Nachbar meinte, es muss eine Halbweisenrente für das Kind geben ? Hat sie darauf Anspruch ? Wo muss sie das beantragen ? Wie viel ist das ? Danke Bath
Xam 11.09.2013 | 13:41
Nachdem die Witwe 48 Jahre alt ist, besteht Anspruch auf eine große Witwenrente - bedeutet: für die drei Monate die auf den Sterbemonat folgen noch die volle Rente, anschließend max. 55 %. Für den Sohn besteht auf jeden Fall bis zum 18. Lj. Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Von 18 - 27. Lj. kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch ein Anspruch bestehen. Umso schneller die Witwen- u. Halbwaisenrente beantragt wird, umso schneller wird auch eine Rentenzahlung erfolgen.
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