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Experten-Antwort

Witwenrente trifft Altersrente und Minijob

von C. Böttcher12.10.2016 | 10:49
1630 Ansichten
8 Antworten

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Es geht um eine 80jährige Dame, die eine Witwenrente und eine Altersrente erhält. Eine Einkommensanrechnung wurde diesbezüglich durchgeführt. Nebenbei hat die Dame im Familienbetrieb noch gegen Aushilfslohn Arbeiten durchgeführt, um das Familienunternehmen zu unterstützen. Es ist klar, dass die Dame diesen Minijob bei der DRV hätte angeben müssen. Keine Frage. Nachgefordert werden jedoch 12 Jahre ... Was auch rechtlich möglich ist, weil man ihr ja böse Absichten unterstellen könnte. Hat sie aber tatsächlich nicht gehabt. Sie kennt sich überhauot nicht aus und ihr wurde von wem auch immer gesagt, dass sie einen Minijob nicht angeben brauche. Jetzt ist das Dilemma groß... Sieht einer eine Möglichkeit, dass die Verjährungsfrist von vier Jahren zum Einsatz kommen könnte und ihr die restlichen 8 Jahre Nachzahlung erspart blieben??? Danke für jede konstruktive Antwort...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C. Böttcher,

auch die Einkünfte aus dem Minijob sind als Einkommen bei der Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen und hätten daher angegeben werden müssen. Hierauf ist die 80jährige Dame in den Rentenbescheiden entsprechend hingewiesen worden. Aber das ist Ihnen ja längst klar.

Ob die Rückforderung für 12 Jahre im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften verringert werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls. Hierzu können wir in diesem Forum - ohne Kenntnis der Akte - keine Aussage treffen.

Soweit die Rückforderung für 12 Jahre bestehen bleibt, besteht aber ggf. die Möglichkeit, die überzahlte Rente in Raten zurückzuzahlen.

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7 Antworten

Oldenburgeram 12.10.2016 | 11:09
Moin, C. Böttcher! So pauschal kann man das leider nicht beantworten. Der RV-Träger wird natürlich zuerst die Überzahlung für den gesamten Zeitraum zurückfordern. Wie ist denn der Sachstand? Wurde die Witwe bisher erst hinsichtlich der Überzahlung angehört oder wurde die Überzahlung bereits mit Bescheid zurückgefordert? Wurde die Witwenrente vorher schon allein aufgrund des Bezuges der Versichertenrente gekürzt? Oder lag die Versichertenrente noch komplett unter dem Freibetrag? Gruß, Oldenburger
W*lfgangam 12.10.2016 | 21:09
...bei einem Alter von 80 wird das schon etwas schwierig, da noch einen nennenswerten Ratenzahlungszeitraum zu gewähren ;-) Im 'Idealfall' ist die Dame bedürftig nach SGB 12/Sozialhilfe und muss gar nichts zurückzahlen bzw. nur im Rahmen des die Bedarfsgrenze übersteigenden Betrages. Individuelle Beratung/Information erforderlich eben je nach Lage des Einzellfalles zu entscheiden. Die Nachforderung für alle Jahre ist zumindest formal iO. Gruß w. PS: wird es Erben geben, die in die (Rest)Schuld eintreten könnten/müssten? :-)
****am 12.10.2016 | 21:55
Hallo C. Böttcher. die Dame hat mit Bewilligung der Witwenrente und anschließend jährlich eine Berechnung der Witwenrente unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens, wahrscheinlich = Altersrente bekommen, mit dem Hinweis, dass sie den Hinzutritt von Lohn oder Einkommen mitteilen muß. Mit diesen Schreiben hat man die Dame wiederholt "bösgläubig" gemacht und sie hat 12 Jahre lang den RV-Träger nicht informiert. Somit wird ist ihr wohl "Vorsatz" zu unterstellen und sie wird alles ggf. mit Verzugszinsen zurückzahlen müssen. Sie kann sich ja an den " wem auch immer" Schlaumeier wenden, der ihr gesagt hat sie muß den Minijob nicht angeben und dem die Rückforderung auf den Tisch legen und bezahlen lassen.
C. Böttcheram 13.10.2016 | 09:20
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Dass die 12 Jahre Rückzahlung formal in Ordnung sind und die Dame auch im Grunde "selbst Schuld" an der Misere ist, ist wirklich klar. Mich würde aber auch einfach mal interessieren, ob jemand mit der oder überhaupt einer Kulanz in einem solchen Fall bei der DRV Erfahrung hat? Kann man darauf hoffen, dass man sich mit der DRV vielleicht freundlich in der Mitte einigt auch wenn die DRV in allen Forderungen die Forderung zurecht stellt. Ist es eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters? Kann er sagen, dass er der Dame glaubt und sich bsp.weise in der Mitte also bei Rückzahlung von 6 Jahren trifft?
C. Böttcheram 13.10.2016 | 09:20
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Dass die 12 Jahre Rückzahlung formal in Ordnung sind und die Dame auch im Grunde "selbst Schuld" an der Misere ist, ist wirklich klar. Mich würde aber auch einfach mal interessieren, ob jemand mit der oder überhaupt einer Kulanz in einem solchen Fall bei der DRV Erfahrung hat? Kann man darauf hoffen, dass man sich mit der DRV vielleicht freundlich in der Mitte einigt auch wenn die DRV in allen Forderungen die Forderung zurecht stellt. Ist es eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters? Kann er sagen, dass er der Dame glaubt und sich bsp.weise in der Mitte also bei Rückzahlung von 6 Jahren trifft?
Oldenburgeram 13.10.2016 | 10:05
Moin, C. Böttcher Der Rentenversicherungsträger übt nach Prüfung des Einzelfalles ein Ermessen hinsichtlich des Umfangs der Rückforderung aus. Zumindest sollte er das tun. Dies erfolgt in der Regel nach Stellungnahme der Rentnerin im Rahmen der Anhörung. Darum auch meine o.g. Frage, wie der Sachstand in dem geschilderten Fall ist. Hier fließen dann ganze viele Faktoren ein: - Werden die Witwenrente und die Versichertenrente vom selben Rentenversicherungsträger gezahlt? - Hat die Witwenrente bereits unter Berücksichtigung der Versichertenrente teilweise geruht? Dann gab es in der Regel nicht jährlich einen Bescheid, in dem die Witwe die Nichtanrechnung der Beschäftigung hätte erkennen können. - Über welche Größenordnung reden wir bei der Überzahlung? Gruß, Oldenburger
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