Hallo C. Böttcher,
auch die Einkünfte aus dem Minijob sind als Einkommen bei der Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen und hätten daher angegeben werden müssen. Hierauf ist die 80jährige Dame in den Rentenbescheiden entsprechend hingewiesen worden. Aber das ist Ihnen ja längst klar.
Ob die Rückforderung für 12 Jahre im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften verringert werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls. Hierzu können wir in diesem Forum - ohne Kenntnis der Akte - keine Aussage treffen.
Soweit die Rückforderung für 12 Jahre bestehen bleibt, besteht aber ggf. die Möglichkeit, die überzahlte Rente in Raten zurückzuzahlen.