Hallo Jonny,
auch von uns erstmal ein herzliches Beileid.
Wie bereits von senf-dazu geschrieben sollten Sie bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger die Hinterbliebenenrentenanträge stellen. Bei solchen Anträgen muss immer der Einzelfall geprüft werden.
Der deutsche Rentenantrag leitet automatisch auch die Anspruchsprüfung bei der Rentenversicherung in der Schweiz ein.