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Witwenrente trotz Trennungsjahr

von Simona28.03.2008 | 14:16
5511 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, flg. problem: Ich war 1 Jahr und 1 Monat verheiratet. habe dann die Scheidung eingereicht, bin aber noch nicht geschieden. Lebe getrennt seit 1 Jahr 4 Monate. Nun hat sich mein getrennt lebender Mann vor 2 Tagen das Leben genommen. Ich verdiene 800 € brutto. Habe ich Anspruch auf Witwenrente und was muß ich nun tun??? Danke für Tipps. Simona

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum Zeitpunkt des Todes waren Sie rechtsgültig mit dem Versicherten verheiratet. Sie sind Witwe des Verstorbenen und haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Witwenrente.

3 Antworten

Simonaam 28.03.2008 | 14:44
Hallo, ich habe zwar alles wegen dem Versorgungsausgleich abgegeben, aber mein Mann war da ziemlich schusselig und hat das noch nicht getan. LG Simona
Brilleam 28.03.2008 | 14:33
Hallo Simona! Bevor nicht ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk vorliegt sind Sie in gültiger Ehe verheiratet - ob getrennt lebend oder Scheidungsantrag läuft ist völlig egal (für die Rentenversicherung). Sie sollten umgehend auf Ihrer Heimatgemeinde einen Antrag auf Witwenrente (falls ein Kind da ist auch Halbwaisenrente) stellen. Dort wird Ihnen sicherlich ausführlich erklärt, welche Unterlagen notwendig sind. Ist die Anhörung zum Versorgungsausgleich schon gelaufen? Falls ja ist das gut für Sie, dann sollten nämlich zwei aktuell geklärte Konten vorliegen und Sie außer dem Antrag nicht mehr viel zu erledigen haben.
Rosannaam 28.03.2008 | 17:01
Dann müssen Sie das wohl oder übel während des Witwenrentenverfahrens tun. Sie können die Unterlagen auch nachreichen, sofern Sie nicht gleich fündig werden. Bei der Antragstellung sollte Ihnen gleich ein Versicherungsverlauf Ihres Mannes sowie eine evtl. Lückenaufstellung mitgegeben werden. Vielleicht gibt es auch keine großartigen Lücken zu klären.
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