Witwenrente: Türkei & Deutschland

von
melodie1943

Liebes Forum,

ich würde gerne folgendes wissen.
Mein Mann bezog sowohl in der Türkei als auch in Deutschland Rente.
Er ist nun verstorben.

Habe ich einen Anrecht auf zwei Renten, sowohl in der Türkei als auch in Deutschland oder werden Renten dann angerechnet?

Vielen Dank

Experten-Antwort

Hallo melodie1943,

grundsätzlich können Sie zwei Renten erhalten. Der Rentenantrag ist grundsätzlich bei der zuständigen Stelle des Landes zu stellen, in dem Sie wohnen. Der in Deutschland gestellte Antrag gilt auch als Antrag auf eine entsprechende Leistung in der Türkei und umgekehrt.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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