Hallo Karla,
Umzüge von Rentnern innerhalb Deutschlands – auch von den alten in die neuen Bundesländer und umgekehrt – bringen in der Regel für die Rente keine Nachteile mit sich. Ausnahmen gibt es für Vertriebene und Spätaussiedler. Mit einer Rentenminderung müssen aber Rentner rechnen, die von den alten in die neuen Bundesländer ziehen und neben einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente eigenes Einkommen erzielen, das auf die Rente angerechnet wird: Da in den neuen Bundesländern derzeit noch niedrigere Freibeträge gelten, kann dann der Umzug zu einer Rentenkürzung führen.
Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente ab dem Folgemonat der neuen Heirat.
Sie erhalten aber bei der ersten Wiederheirat eine Witwenrentenabfindung. Die Abfindung beträgt grundsätzlich das 24-Fache, also zwei Jahresbeträge, der Witwen- oder Witwerrente, die Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten im Durchschnitt erhalten haben. Maßgeblich ist der Rentenbetrag nach Einkommensanrechnung, aber vor dem eventuellen Abzug Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die höheren Rentenzahlungen im „Sterbevierteljahr“ werden für die Berechnung des Abfindungsbetrages nicht zu Grunde gelegt.