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Experten-Antwort

Witwenrente und Altersteilzeit

von Ramona07.01.2011 | 13:17
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2 Antworten

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Da ich zwei unterschiedliche Expertenantworten erhalten habe, noch einmal meine Frage mit einem Zahlenbeispiel. Ich befinde mich bei meinem Arbeitgeber in Altersteilzeit und bziehe ab 01.12.2010 Witwenrente. Zahlenbeispiel: Gesamtentgelt 2.000,00 € brutto ATZ-Kürzung 50 % ./. 1.000,00 € verbleiben 1.000,00 € ATZ Aufstockung 449,10 € Gesamtbrutto 1.449,10 € Für die Meldung zur Rentenversicherung = RV-Brutto werden 1.000,00 € + 80 % Aufstockung zum rentenversicherungspflichtigen brutto = 1.800,00 € angegeben. Meines Erachtens dürfte nur der Aufstockungsbetrag in Höhe von 449,10 € voll angerechnet werden (ohne Abzug von 40 %) und nicht der Betrag in Höhe von 800,00 € Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Beschäftigten, die eine Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ausüben, sind das Brutto-Teilzeitarbeitsentgelt als Arbeitsentgelt und der zusätzlich zu diesem Entgelt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG gezahlte steuerfreie Aufstockungsbetrag als dem Arbeitsentgelt vergleichbares Einkommen und bei der Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen.

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1 Antworten

RFnam 07.01.2011 | 17:02
Entgelt aus Altersteilzeitarbeit : Bei einer Beschäftigung im Rahmen von Altersteilzeit ist nicht das gemeldete Arbeitsentgelt, sondern das tatsächlich gezahlte (Brutto-) Arbeitsentgelt (Teilzeitarbeitsentgelt), maßgebend. Der Betrag, von dem - unter Beachtung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b AltTZG und § 163 Absatz 5 SGB VI - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind, ist für die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nicht von Bedeutung. Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AltZG gezahlten steuerfreien Aufstockungsbeträge sind kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV. Sie sind jedoch vergleichbares Einkommen und deshalb als Einkommen zu berücksichtigen . ------------------------------------------------------------- In der Anlage 8 zum Witwenrentenbescheid müsste Sie zwei Zahlen finden: - das monatliche (halbierte) Nettoarbeitsentgelt - den monatlich gezahlten Aufstockungsbetrag
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