Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente und Altersteilzeit

von Karoline30.06.2020 | 17:15
750 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, kann mir jemand aufzeigen, wie die Einkommensanrechnung erfolgt? Witwenrente vor Einkommensanrechnung: 1160,00 € Bruttoentgelt Altersteilzeit: 2038,00 € Aufstockungsbetrag: 407,00 € Was bleibt von der Witwenrente übrig? Danke schon einmal.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.07.2020 | 13:18

Hallo Karoline,

sollte das neue Hinterbliebenenrentenrecht Anwendung finden (beim alten Hinterbliebenenrecht wird wie bereits von W*lfgang erwähnt, der Aufstockungsbetrag nicht angerechnet), würde sich anhand der genannten Beträge grundsätzlich folgende Berechnung ergeben:

Bruttoentgelt Altersteilzeit: 2.038,00 Euro

abzüglich Pauschalabzug 40 %: 815,20 Euro

verbleiben Netto: 1.222,80 Euro

zuzüglich Aufstockungsbetrag: 407,00 Euro (netto)

Netto insgesamt: 1.629,80 Euro

abzüglich Freibetrag: 902,62 Euro

Netto-Einkommen über Freibetrag: 727,18 Euro

Davon 40 % anrechenbar: 290,87 Euro

Witwenrente: 1.160,00 Euro

abzüglich: 290,87 Euro

Endbetrag: 869,13 Euro

Nach altem Hinterbliebenenrecht würde sich folgende Berechnung ergeben:

Bruttoentgelt Altersteilzeit: 2.038,00 Euro

abzüglich Pauschalabzug 40 %: 815,20 Euro

verbleiben Netto: 1.222,80 Euro

abzüglich Freibetrag: 902,62 Euro

Netto-Einkommen über Freibetrag: 320,18 Euro

Davon 40 % anrechenbar: 128,07 Euro

Witwenrente: 1.160,00 Euro

abzüglich: 128,07 Euro

Endbetrag: 1.031,93 Euro

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 30.06.2020 | 20:23
Hallo Karoline, beim 'alten' Hinterbliebenenrentenrecht (Heirat vor 2002 UND wenigstens ein Ehepartner vor 1962 geboren) zählt der Aufstockungsbetrag nicht zum Einkommen bei einer Witwenrente. Sofern die 2038 € x 12 das vollständige Jahreseinkommen wären (oder doch noch 'Weihnachtsgeld' + andere Sonderzahlungen folgen?), würde die Witwenrente um rd. 128 € zu kürzen sein. Informieren Sie Ihre DRV umgehend nach ATZ-Beginn über das neue/reduzierte Einkommen, so müssen Sie nicht bis zur Stichtagsregelung 01.07. auf die rückwirkende Anpassung/Neuberechnung/Nachzahlung der Witwenrente warten. Gruß w.
Karolineam 01.07.2020 | 12:22
Lieber w., herzlichen Dank für die Info, das hört sich ja gut an!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026