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Zur Experten-Antwort springenHallo Karoline,
sollte das neue Hinterbliebenenrentenrecht Anwendung finden (beim alten Hinterbliebenenrecht wird wie bereits von W*lfgang erwähnt, der Aufstockungsbetrag nicht angerechnet), würde sich anhand der genannten Beträge grundsätzlich folgende Berechnung ergeben:
Bruttoentgelt Altersteilzeit: 2.038,00 Euro
abzüglich Pauschalabzug 40 %: 815,20 Euro
verbleiben Netto: 1.222,80 Euro
zuzüglich Aufstockungsbetrag: 407,00 Euro (netto)
Netto insgesamt: 1.629,80 Euro
abzüglich Freibetrag: 902,62 Euro
Netto-Einkommen über Freibetrag: 727,18 Euro
Davon 40 % anrechenbar: 290,87 Euro
Witwenrente: 1.160,00 Euro
abzüglich: 290,87 Euro
Endbetrag: 869,13 Euro
Nach altem Hinterbliebenenrecht würde sich folgende Berechnung ergeben:
Bruttoentgelt Altersteilzeit: 2.038,00 Euro
abzüglich Pauschalabzug 40 %: 815,20 Euro
verbleiben Netto: 1.222,80 Euro
abzüglich Freibetrag: 902,62 Euro
Netto-Einkommen über Freibetrag: 320,18 Euro
Davon 40 % anrechenbar: 128,07 Euro
Witwenrente: 1.160,00 Euro
abzüglich: 128,07 Euro
Endbetrag: 1.031,93 Euro
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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