Hallo Benedikt Müller,
die Zusatzversorgung (als abgeleitete Versorgung) zählt für die Witwenrente nicht als (eigenes) Einkommen.
Die Mieteinnahmen spielen nur bei 'neuem' Hinterbliebenenrentenrecht eine Rolle und sind dann als Einkommen zu berücksichtigen. Da die Witwenrente schon läuft, dürfte das bereits geprüft worden sein - ergibt sich aus der Anlage "Einkommensanrechnung" aus dem ersten/vollständigen Rentenbescheid und jeweiligen Folgebescheiden zum 01.07. Sind da die Mieteinkünfte nicht aufgeführt, deutet das auf das alte Hinterbliebenenrentenrecht hin. Unterschiede alt/neu finden Sie in diesem Merkblatt erläutert:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
Und wie @senf-dazu bereits sagte, bleibt unterm Strich durch eigene Einkünfte _immer_ ein Mehrbetrag im Portemonnaie, auch wenn die Witwenrente komplett wegfallen sollte!
Gruß
w.
PS: > Hallo meine Schwiegermutter hat folgendes Problem!
Sie hat lediglich ein Verständnisproblem, aber vom Rentenrecht/Anrechnung bei Hinterbliebenenrente eher keine Ahnung.
PPS: > worauf sie mir immer sagt wenn sie abreiten gehen wird ...*hüstel, Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit mit Bewegungscharakter können durchaus lukrativer sein, als die schmale Witwenrente ;-)
Vielleicht wählen Sie/Ihre Mutter doch besser den Gang in die nächste Beratungsstelle, um das individuell zu klären.