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Experten-Antwort

Witwenrente und eigene Rente

von Duisburger24.05.2018 | 09:09
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach dem Tod meines Vaters, vor 2,5 Monaten, bekommt meine Mutter ab 30.06.2018 die "Große" Witwenrente. Diese beläuft sich auf 806 Euro(Brutto). In vier Jahren bekommt meine Mutter Ihre eigene Rente in Höhe von 424 Euro(Brutto). Meine Fragen dazu sind: - Wird die Witwenrente bis zum Tod meiner Mutter unbegrenzt bezahlt? - werden in 4 Jahren wenn die eigene Rente kommt die Witwenrente und die eigene Rente einfach addiert? -spielt die ZVK(Zusatzrentenversicherung) eine Rolle bei dieser Berechnung? Über eine Antwort mit eventueller Aufstellung der Rechnung würde ich mich sehr freuen.Da ich dann einen Überblick habe, um für die Zukunft, für meine Mutter zu planen, wie viel Geld ihr zur Verfügung steht und wir nicht zum Sozialamt gehen müssen. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Duisburger,

ja, die große Witwenrente wird grundsätzlich unbegrenzt gezahlt.

Da die eigene Rente Ihrer Mutter unter dem Freibetrag liegt, wird es voraussichtlich zu keiner Kürzung der Witwenrente kommen. Ihre Mutter wird also voraussichtlich beide Renten in voller Höhe erhalten.

Weitere Informationen zu dieser Thematik können Sie den nachfolgenden Broschüren entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=27

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2 Antworten

Konrad Schießlam 24.05.2018 | 10:41
Zur ZVK Rente nehmen Sie aber nicht Stellung. Soweit immer jährlich Ihre zu versteuernde Rente den anrechnungsfreien Betrag nicht übersteigt kommt es zu keiner Kürzung der relativ hohen Witwenrente. Sie sollen wissen, immer das 26,4fache des jährlich geltenden Rentenwertes, in West bis 30.6.2018 31,03, ab 1.7. 2018, 32,03 x 26,4 fach 845,59. Ihre Einnahmen, unterschiedlicher Art um absetzbare Beträge gekürzt. MfG.
W*lfgangam 24.05.2018 | 20:36
Ergänzend: Wenn die ZVK vom Vater abgeleitet ist (Witwen-ZVK), spielt es für die gesetzliche Witwenrente der DRV keine Rolle. Ist es eine eigene Zusatzversorgung/hier geht es dann um eigenes Einkommen neben der Witwenrente, ist auch die dann unbedeutend, wenn 'altes' Hinterbliebenenrentenrecht gilt: - Eheschließung von 2002 UND - wenigstens einer der beiden ist vor 1962 geboren Gruß w.
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