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Witwenrente und eigene Rente

von gitta1224.03.2009 | 20:45
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Hallo, habe eine Frage für den Eventualfall. Zum jetzigen Zeitpunkt würde, ich hoffe,dass es nicht passiert, meine Witwenrente ca.(60 % von der Rente meines Mannes, richtig?) 700,-- € betragen. Meine eigene Rente beläuft sich auf derzeit 520,--. Welcher Betrag bliebe mir übrig, nur für den Fall der Fälle, also rein interessehalber. Danke und Grüße Brigitte

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo gitta12,

sofern die Eheschließung vor dem 01.01.2002 erfolgte und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, gilt für Sie weiterhin das alte Rentenrecht, wonach Ihnen eine Witwenrente i.H.v. 60 % der Rente des Verstorbenen zusteht. Eine Kürzung durch die sogenannte Einkommensanrechnung würde ebenfalls nicht erfolgen, da Ihre eigene Rente unter dem monatlichen Freibetrag i.H.v. 701,18 Euro (West) bzw. 616,18 Euro (Ost) liegt.

5 Antworten

gittaam 24.03.2009 | 21:34
Danke, damit ist uns sehr geholfen. Klar Eheschließung vor 2002, war schon 1971. Geboren sind wir auch schon vor 2002, siehe Eheschließung. Danke für die guten Wünsche. Hoffe auch, dass wir beide noch lange in den Genuss der Renten kommen, denn so alt sind wir nicht. Jahrgang 1947 und 1949. Haben auch noch einen 25-jährigen Sohn zu versorgen (Mukoviszidose und Lungentransplantation), 100 % schwerbeschädigt und immer zwischen Leben und Tod. Also, muss es noch lange gehen. Nochmals vielen Dank für die kompetente Auskunft. Brigitte
-_-am 24.03.2009 | 20:58
Wenn Sie keine weiteren anrechenbaren Einkommen haben, erhalten Sie beide Renten in voller Höhe, da Ihre eigene Rente unter dem Freibetrag liegt. Freibetrag West 701,18 Euro, Ost 616,18 Euro monatlich bezogen auf den Zahlbetrag (Nettorente) abzüglich 3% wegen der Steuerbelastung bei Rentenbeginn vor dem Jahre 2011. Zur Lektüre empfohlen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Wolfgangam 24.03.2009 | 20:53
Hallo gitta12, gut dass Sie fragen - viele kümmern sich um den unvermeidlichen Fall viel zu wenig und was dann finanziell auf einen zukommt/übrig bleibt. Vorausgesetzt, um Ihre Frage beantworten zu können, wird/muss das 'alte' Hinterbliebenrentenrecht weiter gelten: Eheschließung vor 2002. Das dazu wenigstes einer von Ihnen beiden vor 1962 geboren ist, lässt sich daraus schließen, dass schon wohl eine Altersrente an den einen oder andern läuft. ------------------- Ihnen bleiben beide Beträge, die eigene Rente und auch die 60 % von Ihrem Ehemann. ------------------- Die Witwenrente ist zwar davon abhängig, dass der/die Überlebende nicht zu viel eigenes Einkommen (eigene Rente; andere Sozialeinkünfte klammer ich mal aus) hat, sonst kommt es zu einer Kürzung der Witwenrente. Aber der so genannte Freibetrag liegt bei 701 EUR (West). Insofern besteht bei Ihrer kleinen Rente nicht die Gefahr, dass dadurch die Witwenrente gekürzt werden könnte. Das gilt auch, wenn 'Ost-Werte' zugrunde zu legen wären, da Ihre Rente auch den Freibetrag OST nicht erreicht/überschreitet. In dem Zusammenhang, auch Ihr Ehemann als Witwer hätte einen Anspruch aus Ihrer Rente. Zwar würde er nicht die vollen 60 % von Ihnen bekommen, aber seine Rente ist ja auch nicht so großartig. Grob: 60 % minus ca. 185 EUR würde er auch von Ihrer Rente erhalten, also rund 130 EUR. Mögen Sie beide noch recht lange beide Renten in vollem Umfang erhalten. Gruß w.
Schiko.am 24.03.2009 | 21:22
Ich hoffe doch, Sie meinen immer die Bruttorente, schade dass dies nicht immer klar erwähnt wird. Das wäre ein Ding, immer zu löschen wenn dies nicht genau angegeben wird. Spaß beiseite, dies ist halt nicht ganz unwichtig, da ja die Nettogutschrift um über 10% vom Brutto geringer ausfällt. Zur Sache.: Von den Bruttorenten sind 10,15 % ab, 1.7.2009 9,85 % für Kranken/ Pflegversicherung abzuziehen. Ohne Kinder kommen bei der Pflegever- sicherung noch 0,25 % hinzu, statt 1,95 2,20%. Ergo, 700 und 520 sind 1 220 ./. 10,15 % verbleiben 1096 Euro Netto. Nach derzeitigem Stand brauchen Sie sich weder über Einkommens- anrechnung, noch über eine Einkommensteuer Gedanken zu machen. Mit freundlichen Grüßen.
gitta12am 24.03.2009 | 22:16
Danke für die schnelle und kompetente Antwort. Damit ist uns sehr geholfen. Jetzt weiß ich wenigstens, wo ich bei derartigen Fragen Antwort bekommen kann. Grüße Brigitte
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